Widerspruch gegen Bescheide im ALG 2 (Hartz IV)

Bescheide im Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind oft fehlerhaft.

Hierbei mag es sich um Leistungsbescheide, Sanktionsbescheide, Aufhebungsbescheide oder Erstattungsbescheide handeln.

Als Rechtsbehelf gegen diese Bescheide ist dann der Widerspruch zulässig.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erläutert, auf welche wichtigsten Punkte im Widerspruchsverfahren zu achten ist.

Wir helfen bundesweit. Rufen Sie uns an unter (0 24 34) 98 30 100
oder
im Internet unter http://www.hassiepen-rechtsanwalt.tv

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