Verkehrsrecht: Linksabbieger aufgepasst … Alleinverschulden bei Unfall?

unfallauto2Äußerste Vorsicht ist an den Tag zu legen, wenn man als Autofahrer links abbiegt.

Dies gilt vor allem dann, wenn man nicht an einer Kreuzung abbiegt, sondern z.B. in eine private Einfahrt einlenken möchte.

Dass hierbei links geblinkt werden muss, ist jedem von uns bekannt. Aber denken wir auch immer an die notwendige doppelte Rückschau (Spiegel- und Schulterblick)? Auch das rechtzeitige Einordnen wird gerne vergessen.

Werden diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet und wird man bei diesem Vorgang überholt, so dass es zu einem Unfall kommt, trifft den Überholenden keine Mitschuld. Dies bedeutet, dass man alleine für den Schaden haftet.

Wurde der Blinker (nachweislich) betätigt, kann den Überholenden wenigstens das Mitverschulden treffen. War man aber alleine im Fahrzeug, fällt dieser Beweis manchmal schwer.

War dies jedoch nicht der Fall, liegt aber auch keine unklare Verkehrslage, wie sie von gegnerischen Versicherungen dann oft behauptet wird, vor. Dies gilt selbst dann nicht, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug seine Geschwindigkeit verlangsamt und/oder sich zur Fahrbahnmitte einordnet. Der/die Abbiegende haftet dann zu 100%.

Natürlich abhängig vom Einzelfall gilt dann:

Für den Überholenden bedeutet dies, dass er seinen Schaden vollständig ersetzt bekommt … was aber viele Versicherungen erst einmal mit (falschem) Hinweis auf ein Mitverschulden ablehnen.


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