Inkasso

Anwalt statt Inkassobüro

In Zeiten der Zunahme von säumigen Zahlern hat jeder schon einmal mit dem Gedanken gespielt, die Einforderung der Zahlung an ein Inkassobüro zu übergeben.

Treibende Motivation ist dabei oft die Ersparnis von Arbeit und der Eindruck, die Mahnung eines solchen Büros sehe “wichtiger” aus, als ein einfaches Mahnschreiben.

So weit, so gut …

Doch diese Arbeit kann Ihnen auch Ihr Rechtsanwalt abnehmen. Er kann Ihre Forderung und die Erfolgsaussichten der Betreibung prüfen, ggf. ein Mahnverfahren einleiten und letztlich Sie auch vor Gericht vertreten, wenn es nötig werden sollte.

Inkassobüros hingegen arbeiten oft mit Standard-Schreiben, die Druck auf den Schuldner ausübern sollen und gerichtliche Schritte androhen.

Ein Anwalt kann flexibel auf Ihre speziellen Bedürfnisse Rücksicht nehmen und das Mahnschreiben, welches schon durch den Briefkopf des Anwaltes einen gewissen Nachdruck verleiht, dennoch in freundlichem Ton halten. Letztlich treten Sie an einen Kunden heran und diesen wollen Sie u.U. nicht gleich verschrecken. Denn manchmal liegt auch nur ein Versehen vor.

Dabei kann Ihr Anwalt darauf achten, dass trotz Freundlichkeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Mahnung eingehalten werden und Ihnen dadurch auch Kosten ersparen und Zinsen bewahren.

Der Anwalt kann auch Ansprechpartner sein, wenn Ihr Schuldner trotz allem gutwillig ist und nunmehr eine Vereinbarung aushandeln will. Diese kann Ihr Anwalt auch abwickeln und überwachen.

Dem Anwalt liegt bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen auch meist der gesamte Sachverhalt vor, so dass er genau auf die Anfragen des Schuldners reagieren kann. Dies ist vor allem bei z.B. fehlgeleiteten Zahlungen o.drgl. wichtig. Der Anwalt fragt zurück, wenn Dinge unklar sind und bleibt eng mit Ihnen in Verbindung.

Auch unterliegt der Anwalt aber vor allem auch seinem Berufsrecht. Ihm sind schon in eigenem Interesse die Grenzen bekannt, wo die Schwelle zwischen erlaubtem und sinnvollem “Druck” auf den Schuldner angebracht ist und wo halbmafiöse Methoden beginnen. Unlautere Methoden bleiben Ihnen erspart, wodurch auch Sie selbst nicht in den schlechten Ruf gelangen, wenn ein solches Gebahren durch ein “Zahlungseintreibungsbüro” Ihnen zugerechnet würde.

Ein gewichtiges Argument wird für Sie natürlich auch der Kostenfaktor sein. Doch ein Anwalt muss nicht teurer sein als ein Inkassobüro. Sie können z.B. ein Betreibungsabkommen abschließen. Hiermit vereinbaren Sie die Wahrnehmung Ihrer Interessen von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung zu einem angemessenen Pauschalpreis. Dieser könnte sich an der durchschnittlichen Höhe der beizutreibenden Forderungen und dem durchschnittlichen Aufwand orientieren.

Fragen Sie einfach einmal nach, ob Ihr Anwalt Ihre Forderungsbeitreibung vertrauensvoll für Sie übernimmt. Schildern Sie Ihre Wünsche und Ihre Preisvorstellungen. Gemeinsam ist hier sicherlich ein gutes Modell zu finden, welches Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.


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