RA-TICKER.TV – SGB II (Hartz IV) – Verwandte haben kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht

SGB II (Hartz IV) im RA-TICKER.TV:
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gesprochen: Kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr für Verwandte vor Gericht.

Die Rechtslage erklärt Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen.

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