Neuer Standort in Wassenberg ab 1. Oktober 2021

Frontansicht der Kanzlei in Wassenberg

Es ist soweit … das Geheimnis ist gelüftet …

Ab dem 1. Oktober 2021 sind wir auch in Wassenberg präsent.

Die Adresse lautet dann neben Wegberg und Erkelenz für Wassenberg und Umgebung:

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Kirchstrasse 26
41849 Wassenberg
Tel. (0 24 32) 89 69 810

Dann sind wir in Wegberg, Erkelenz und Wassenberg ortsnah für Sie da und verkürzen damit für Sie die Wege und Fahrzeiten.

Die Öffnungszeiten werden wir noch gesondert bekanntgeben.

Wir freuen uns, auch an diesem dritten Standort Lösungen für Sie finden zu können und freuen uns auf Sie.

Ach so: Wir suchen übrigens für unsere Standorte auch noch ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d), flexibel für alle Zweigstellen und sehr gerne auch für die Nachmittage. Bewerben Sie sich gerne.

Ihr Team von der

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Wegberg, Erkelenz & Wassenberg

Kurzinfo der Woche: Mieterhöhung durch Zahlung anerkannt?

15.02.2021 – Los geht’s. Es ist Montag. Auch heute haben wir wieder eine Kurzinfo der Woche für Sie und zwar zum Thema Mietrecht.

Das Amtsgericht München sieht für die Zustimmung einer Mieterhöhung auch die Möglichkeit, diese durch Zahlung der erhöhten Miete zu erklären.

Dies gelte, so das Amtsgericht bereits bei einmaliger Zahlung, jedenfalls aber bei mehrmaliger Zahlung. Der Zahlungsempfänger, also der Vermieter, könne eine solche Zahlung nämlich nur so verstehen, dass dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird.

Hierbei ging das Amtsgericht so weit, dass es darauf hinwies, dass so auch einem an sich unwirksamen Mieterhöhungsschreiben zugestimmt werden könne.

(vgl. AG München, Urteil vom 14.08.2013, Az. 452 C 11426/13)

Für alle Mieter bedeutet dies, dass bei Eingang eines Mieterhöhungsverlangens genau geprüft werden muss, ob der Mieterhöhung zugestimmt werden soll. Eine einfache Aufnahme der erhöhten Zahlungen schadet, so dass später eine Zustimmung kaum widerrufen werden kann. Der Vermieter kann sich auf die so erklärte Zustimmung jedenfalls nach Ansicht des AG München verlassen.

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

Bild: Thorsten Haßiepen

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Kurzinfo der Woche: Entschädigungen für Gehaltszahlungen während Corona

08.02.2021 – Los geht’s. Es ist Montag. Hier ist unser Kurzinfo der Woche und diesmal ist es ein kleiner Tipp für Geschäftsinhaber in der Coronazeit.

Entschädigungen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes.

Wegen der Coronapandemie werden während des sogenannten “Lockdowns” massenweise Geschäfte geschlossen.

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern dann aber den Lohn und das Gehalt entsprechend der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes für maximal sechs Wochen weiterzahlen. Das ist eine große Belastung, denn auf der anderen Seite sind praktisch keine Einnahmen vorhanden.Gemäß § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz können sich die Arbeitgeber diese Zahlungen aber von der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zurückerstatten lassen. 

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

Bild: Thorsten Haßiepen

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Kurzinfo der Woche: Kurze Frist für Kündigungsschutzklage nach Kündigung durch Arbeitgeber

01.02.2021 – Die neue Woche beginnt und natürlich ist auch wieder unser Kurzinfo der Woche da, heute einmal zum Thema Kündigung und Kündigungsschutzklage.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist immer schwierig. Auch Arbeitgeber tun sich hiermit meist sehr schwer. Doch manchmal geht es eben nicht mehr. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Aber es gibt sie eben auch: Die unberechtigten Kündigungen, wenn also eigentlich überhaupt kein Kündigungsgrund vorliegt, aber der Arbeitgeber trotzdem “mal eben so” kündigt.

Dann gilt es, schnell zu handeln. Denn die Frist, in welcher man die Kündigung angreifen kann, ist regelmäßig äußerst kurz.

Sie beträgt nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) lediglich drei Wochen und beginnt mit Erhalt der Kündigung.

Binnen dieser drei Wochen muss die Klage zum zuständigen Arbeitsgericht erhoben und die Kündigung damit angegriffen sein. Die Klage muss bis Fristablauf bei dem Arbeitsgericht eingegangen sein. Die Versendung innerhalb der Frist reicht nicht aus. Der Nachweis muss durch den Kläger oder die Klägerin geführt werden.

Versäumt man diese Frist, so fingiert das Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung (§ 7 KSchG). Die Kündigung “gilt” dann also als wirksam, sei sie auch noch so rechtlich fehlerhaft gewesen. Das Arbeitsverhältnis ist dann sozusagen doch rechtmäßig gekündigt und endet mit dem in der Kündigung angegebenen Datum.
Diese Frist ist auch eine sogenannte “Notfrist”, also nicht verlängerbar. Sie verlängert sich insbesondere nicht durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Wenn Sie also eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und der Meinung sind, dies sei nicht rechtmäßig, handeln Sie sofort.

Suchen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf. Dieser berät Sie über die Möglichkeiten und Erfordernisse, wie Sie gegen die Kündigung vorgehen können.

Natürlich stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen jetzt aber eine erfolgreiche Woche. 

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

Bild: VRD / fotolia.de

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Kurzinfo der Woche: Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2021 gestiegen

25.01.2021 – Die Düsseldorfer Tabelle, in welcher durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen der Kindesunterhalt je nach Alter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils festgelegt wird, hat sich auch zum 1. Januar 2021 mal wieder geändert. Diesmal sind die Unterhaltssätze gestiegen.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle haben wir Ihnen auch auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt:https://hassiepen-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2021/01/2021.pdf

Wir möchten an dieser Stelle alle, die einen dynamisierten Titel über Kindesunterhalt gegen sich erstellen lassen haben (meist als Jugendamtsurkunde) daran erinnern, dass seit dem 01.01.2020 damit der erhöhte Unterhalt geschuldet wird. Sie sollten daher die Zahlungen unbedingt sofort und gegebenenfalls rückwirkend anpassen, da Sie ansonsten mit der Differenz in Verzug geraten.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche. 

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

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Kurzinfo der Woche: Gibt es ein “standarisiertes” Umgangsrecht?

18.01.2021 – Auf geht es in die neue Woche mit unserem Kurzinfo der Woche.

Gibt es ein “standarisiertes” Umgangsrecht?

Trennen sich Elternteile und haben gemeinsame Kinder, wird oft um das Umgangsrecht gestritten. Wer darf das Kind oder die Kinder wann, wie oft, wo sehen?

Kaum ein anderer Bereich in einer Trennung mit Kindern ist so streitbelastet, wie das Umgangsrecht. Häufig enden derlei Auseinandersetzungen mit gerichtlichen Verfahren, in denen dann durch das Gericht ein Umgangsrecht für den Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, festgelegt wird.

Nein, ein standarisiertes Umgangsrecht gibt es dabei nicht. 

Das Umgangsrecht soll und muss sich immer am Kindeswohl orientieren und (auch) die Belange des Kindes berücksichtigen.

Immer wieder meinen Eltern, es sei festgelegt, dass der nichtbetreuende Elternteil das Kind nur alle zwei Wochen an den Wochenenden sehen darf.

Eine entsprechende Regelung gibt es indes nicht. Es wird einfach nur häufig so gemacht. Der Grund hierfür ist einfach. Die Kindeseltern sollen abwechselnd an den Wochenenden das Kind betreuen und sehen dürfen. Dann hat der andere Elternteil an dem entsprechenden Wochenende “frei” und “Zeit für sich”.

In vielen Fällen wird aber eine solche Regelung weder den Eltern noch dem Kind gerecht. Dann sollten durch offene Gespräche weitere Lösungen gesucht werden.

Im Familienrecht ist eine gute Beratung wichtig. Natürlich stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche. 

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

Bild: motorradcbr / fotolia.de

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Innovation. Tradition. Eine gute Kombination.

v.l.n.r.: RA Herbert J. Schmitz, RAin Hildegard Gotzen-Schmitz, RA Thorsten Haßiepen, RA Franz-Josef Krücken

Immer wieder kommt für Unternehmer die Zeit, das Geschäft aus verschiedensten Gründen in neue Hände zu geben. So haben auch die Rechtsanwälte Krücken, Schmitz & Gotzen-Schmitz seit einigen Jahren nach einer Möglichkeit für die Weiterführung ihrer Kanzlei nach ihren eigenen Vorstellungen gesucht. Nach einigen Versuchen sind sie nun fündig geworden. Und auch der Bestand der Arbeitsplätze für die sieben Rechtsanwaltsfachangestellten wird gesichert sein.

Eigentlich mehr aus Neugier heraus fragte Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen aus Wegberg seine Kollegin Gotzen-Schmitz nach einer mündlichen Verhandlung auf dem Gerichtsflur, ob man sich hinsichtlich der Übernahme nicht einmal unterhalten solle. Sichtlich überrascht, stimmte die Fachanwältin für Familienrecht diesem Ansinnen zu. Die Rechtsanwälte trafen sich schon bald zu einem ersten Gedankenaustausch und schnell war klar: Die Chemie stimmt.

Die Kanzlei Krücken, Schmitz & Gotzen-Schmitz hat ihren Sitz in Erkelenz, nur ein paar Häuser von dem neuen Amtsgericht entfernt. Sie geht aus der Kanzlei Lieser hervor, welche im Jahr 1934 gegründet wurde. 1969 stieg Rechtsanwalt Krücken mit in die Kanzlei ein. 1980 folgte Rechtsanwalt Schmitz und 1984 Rechtsanwältin Gotzen-Schmitz. Sie ist auch im Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins in Mönchengladbach seit vielen Jahren tätig.

Rechtsanwalt Haßiepen gründete seine Kanzlei 2008 als Quereinsteiger in Wegberg, nachdem er zuvor im Einzelhandel und als freiberuflicher Revisor tätig war. Später entschloss er sich dazu, Jura zu studieren. Seit 2017 ist er auch Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Weiterhin bildet er Referendare an den Landgerichten Mönchengladbach und Düsseldorf aus. Fachlich ist er zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Familienrecht sowie Mediator.

Zum 1. Juli 2019 tritt Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen nun in die Sozietät in Erkelenz ein. Seine Kanzlei in Wegberg führt er dabei ebenfalls fort, da sie hier bekannt und erfolgreich ist.

Die Rechtsanwälte Krücken, Schmitz und Gotzen-Schmitz sehen der Zusammenarbeit erleichtert entgegen: „Wir dürfen endlich ein wenig kürzertreten und sehen unsere Kanzlei in guten Händen.“

„Ich freue mich riesig auf die Herausforderungen, die so ein Zusammenschluss von Rechtsanwaltskanzleien mit sich bringt. Wir werden ein gutes und versiertes Team bilden, welches die Erwartungen unserer Mandanten und Mandantinnen sicherlich weit übertrifft“, sagt Rechtsanwalt Haßiepen begeistert. „Besonders freue ich mich auch über das sicherlich gute Zusammenwirken der beiden Teams von Mitarbeiterinnen!“

Aus der Übergabe der Kanzlei wird damit nicht nur eine einfache Nachfolge, sondern auch eine Erweiterung auf mehrere Standorte.

Über die Ökologie des Bahnfahrens

Foto: den-belitsky / fotolia.de

Foto: den-belitsky / fotolia.de

Heute vor drei Monaten traf ich eine Entscheidung. Ich wollte versuchen, jedenfalls die für meine Kanzlei notwendigen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allem mit der Bahn durchzuführen. Entstanden war diese Idee aus meinem Ziel, mir irgendwann einmal die „schwarze Mamba“, wie Harald Schmidt sie nannte, anzuschaffen, also die BahnCard 100.

Doch bevor ich einen Betrag von fast viereinhalbtausend Euro oder sogar siebeneinhalbtausend Euro (erste Klasse) für freie Fahrten in einem Jahr investierte, wollte ich das Konzept ausprobieren. Vor allem musste ich natürlich testen, ob der Wunsch, nicht mehr so viel Autofahren zu müssen, im Alltag überhaupt durchführbar ist oder an „Kleinigkeiten“ wie Verspätungen, fehlende Verbindungen oder dergleichen scheitern müsste.

Gesagt, getan. Die BahnCard 25 habe ich mir geleistet, um wenigstens ein wenig bei den Preisen der Bahn sparen zu können. Hier ist das so oft zitierte Preis-Leistungs-Verhältnis schon nach wenigen Fahrten gegeben und die BahnCard hatte ich ohnehin schon seit Jahren abonniert.

Im März 2018 habe ich also damit begonnen, die allermeisten Fahrten, egal ob privat oder beruflich, mit Bus und Bahn zurückzulegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Zeitdifferenz zwischen Bahnfahrt und Autofahrt nicht mehr stimmt. Wenn ich zum Beispiel von Wegberg nach Heinsberg mit dem Auto keine dreißig Minuten fahre und die Bahnverbindung insgesamt über zwei Stunden dauerte, gestattete ich mir, auf den PKW zurückzugreifen. Sonst aber fahre ich Bahn. Und ich bin begeistert und frage mich, weshalb ich das nicht schon viel früher ausprobiert habe.

Natürlich gibt es Rückschläge. An manchen Tagen treten diese auch gehäuft auf. Aber in den wirklich allermeisten Fällen meiner Reisen gab und gibt es nichts oder nur Kleinigkeiten zu beanstanden. Die Verspätungen, sofern sie überhaupt auftreten, sind zu verkraften. Und das „Abenteurerherz“ wird dadurch auch hier und da mit Nahrung versorgt.

Als Statistik-Fan habe ich mir auch angewöhnt, über jede Fahrt Buch zu führen und die anfallenden Kosten mit den theoretischen Kosten, die ich für eine Fahrt mit den PKW hätte aufbringen müssen, zu vergleichen. Und siehe da: Die meisten Fahrten mit der Bahn bringen eine tatsächliche Ersparnis, wenn man alle Kosten des Autos (Anschaffung, Reparaturen, Spritverbrauch etc.) einrechnet, was ein fairer Vergleich auch verlangt. Und dabei setze ich schon immer nur die geringsten Entfernungen laut Google Maps an, obwohl ich in der Realität die eine oder andere Strecke sicherlich über die längere, aber zeitlich kürzere Strecke mit dem Auto gefahren wäre. Und ich fahre fast immer erster Klasse…

Alles in allem also eine gelungene Sache. Dank der weitgehend digitalisierten Möglichkeit, Tickets auch online buchen zu können, kann man die Strecken in Ruhe von zu Hause aus planen und hat mit dem ohnehin bei sich geführten Handy die Fahrkarte, Bahncard und alles Notwendige dabei. Der Rest ist in einem kleinen Rücksack und so finde ich mich auch noch in der Welt des Minimalismus wieder. Auch das bringt einen auf neue Ideen und schärft den Blick für das Wesentliche.

Das Schönste aber ist, dass man durch die Fahrerei mit Bus und Bahn auch merkt, wie entspannt das Reisen sein kann und wieviel mehr Zeit man doch sparen kann. Denn das, was ich in Ruhe auf meinem Laptop während der Zeit, in der ich mich im Auto sonst auf den Verkehr konzentrieren müsste, geschafft bekomme, ist kaum mit Gold aufzuwiegen. So ist es mir denn auch möglich, auf der Reise zu einem Termin diese Zeilen zu schreiben.

Als „umständlich“ empfinde ich das alles nicht, wenngleich natürlich Wartezeiten und anderes in Kauf zu nehmen sind und man seine Tage ein wenig genauer planen muss. Aber es „zwingt“ einen eben auch dazu, die Tage besser auszuschöpfen und damit ein ganzes Stück produktiver zu werden.

So grüße ich denn heute von der Strecke Erkelenz-Aachen und wünsche Ihnen eine wunderbare Restwoche.

Ihr
Thorsten Haßiepen

Erinnerung: 21. Facebook-Fragestunde rund um Hartz 4 – 24.09.2016, 11:00 Uhr

Bild: JISign / fotolia.de

Bild: JISign / fotolia.de

Eine kurze Erinnerung, an alle, die mehr wissen wollen über Hartz IV & Co.

Am 24.09.2016 findet um 11:00 Uhr auf unserer Facebookseite die nächste Facebook-Fragestunde rund um das Thema Hartz IV statt.

Dort wird dann ein eigener Post veröffentlicht, zu welchem dort in den Kommentaren Fragen und Antworten öffentlich gestellt und von mir beantwortet werden. Die “Spielregeln” werden dann auch im Post veröffentlicht.

Also, fleißig teilen und mitmachen… Freue mich darauf!

Erinnerung: 21. Facebook-Fragestunde rund um Hartz 4 – 24.09.2016, 11:00 Uhr

Bild: JISign / fotolia.de

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Eine kurze Erinnerung, an alle, die mehr wissen wollen über Hartz IV & Co.

Am 24.09.2016 findet um 11:00 Uhr auf unserer Facebookseite die nächste Facebook-Fragestunde rund um das Thema Hartz IV statt.

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