Fuktose- und Laktoseintolerenz lösen nach dem Bayerischen Landessozialgericht einen Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung in Höhe von Euro 77,00 monatlich aus, wobei diese Unverträglichkeiten auch grundsätzlich ein medizinisches Ernährungsbedürfnis begründen können.
(Vgl. LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2014, Az. L 11 AS 610/11)
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