SGB II (Hartz IV): Laktose- und Fruktoseintoleranz können Mehrbedarf für Ernährung in Höhe von Euro 77 monatlich begründen

Fuktose- und Laktoseintolerenz lösen nach dem Bayerischen Landessozialgericht einen Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung in Höhe von Euro 77,00 monatlich aus, wobei diese Unverträglichkeiten auch grundsätzlich ein medizinisches Ernährungsbedürfnis begründen können.

(Vgl. LSG Bayern, Urteil vom 14.05.2014, Az. L 11 AS 610/11)


Wir helfen Ihnen bundesweit.
Rufen Sie uns an:
(0 24 34) 98 30 100


facebook (2)Auf Facebook finden Sie uns unter https://www.facebook.com/rahassiepen

twitter (2)und auf Twitter können Sie uns unter http://twitter.com/rahassiepen folgen.

youtube (2)Unseren YouTube-Kanal können Sie hier direkt abonnieren und finden ihn unter http://www.hassiepen-rechtsanwalt.tv


Bitte beachten Sie auch unseren rechtlichen Hinweis.