Beauftragung auf Beratungshilfebasis

Sie möchten uns auf Beratungshilfebasis beauftragen?

Dies ist -vor allem in Sachen rund um ALG 2 / Hartz IV- grundsätzlich möglich.

Für die Abwicklung der Angelegenheit sind einige Voraussetzungen zu schaffen. Diese stelle ich Ihnen im Folgenden vor. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, rufen Sie gerne mein Büro unter der Rufnummer (0 24 34) 42 72 an. Mein Team hilft Ihnen gerne weiter.

Sofern die Sache eine besondere Eilbedürftigkeit hat, z.B. weil Ihnen Leistungen gänzlich versagt wurden, setzen Sie sich bitte ebenfalls unbedingt direkt mit meinem Büro in Verbindung (Tel. Nr. s.o.), damit wir die Beauftragung absprechen können. Bei gerichtlichen Verfahren, welche ohne vorheriges Widerspruchsverfahren geführt werden sollen, gelten andere Regeln der Beauftragung, welche wir Ihnen dann gerne umgehend erläutern.

Weitere Informationen finden Sie auch im Video zum Thema Beratunghilfe:

Die folgende Anleitung gilt daher zunächst nur für eine Beratung bzgl. eines konkreten Rechtsstreits auf Beratungshilfebasis (z.B. Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jobcenters).

Bitte beachten Sie, dass oft kurze Fristen laufen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die folgende Abwicklung sollte daher möglichst unverzüglich durchgeführt werden.

Hier nun die Anleitung:

Für die Abwicklung der Angelegenheit darf ich nun um folgende Vorgehensweise bitten:

1.   Beratungshilfeschein

Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist ein nicht ausreichendes Einkommen für die Führung eines nicht mutwilligen Rechtsstreits.

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, dürften Sie beratungshilfeberechtigt sein, so dass die Kosten für die außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung ggf. über Beratungshilfe gedeckt werden könnten.

Um die Übernahme durch die Staatskasse sicherzustellen, wollen Sie sich bitte VOR meiner Beauftragung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht bei der dortigen Rechtsantragsstelle einen »Beratungshilfeschein« holen.

Hierfür müssen Sie bei dem Amtsgericht vorsprechen und dort alle Unterlagen, welche den Rechtsfall betreffen bereithalten. Auch ggf. einen aktuellen Leistungsbescheid sowie weitere Unterlagen bzgl. Ihres Einkommens und Lebensunterhaltskosten sowie Vermögens sollten Sie zu dem Amtsgericht mitnehmen (Mietvertrag, Kontoauszüge etc.).

Schildern Sie dem zuständigen Rechtspfleger bitte Ihren konkreten Fall und bitten Sie um Ausstellung eines Beratungshilfescheines.

Dieser wird Ihnen in der Regel direkt mitgegeben.

2.   Beauftragung

Wenn Sie den Beratungshilfeschein in den Händen halten, können Sie mich beauftragen. Eine Beauftragung auf Beratungshilfebasis ohne Beratungshilfeschein ist nicht möglich!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine Beauftragung auf Beratungshilfebasis nur (noch) bei Vorlage eines Beratungshilfescheines und Zahlung der von Ihnen zu leistenden Eigenbeteiligung in Höhe von derzeit Euro 15,00 annehmen kann.

Um mich zu beauftragen, senden Sie mir bitte die Neumandatsunterlagen, den Beratungshilfeschein im Original sowie den anzugreifenden Bescheid des Jobcenters und evtl. dazugehörige Unterlagen in Kopie per Post zu. Wenn Sie selbst keine Kopien machen können, wollen Sie mir bitte die weiteren Unterlagen auch im Original zusenden. Ich nehme dann Kopien zu meinen Akten und sende Ihnen die Originale umgehend zurück.

Gleichzeitig wollen Sie mir bitte die Beratungshilfegebühr in Höhe von Euro 15,00 auf folgendes Konto überweisen:

Kontonummer: 710 4778 024
BLZ: 312 612 82
Inhaber: Thorsten Haßiepen
Verwendungszweck: Ihr Name

Folgende Neumandatsunterlagen benötige ich (vollständig vor Bearbeitung der Sache durch mich):

  1. Fragebogen Mandant (Download hier)
  2. Gebührenhinweis (Download hier)
  3. Vollmacht (zweifach) – (Download hier)
  4. Einverständniserklärung Onlineakte (sofern gewünscht) – (Download hier)
  5. Beratungshilfeschein (im Original!)
  6. Anzugreifende Bescheide (Kopie oder Original) bzw. Schilderung des Sachverhalts
  7. Weitere Unterlagen zum Sachverhalt (Kopie oder Original)
  8. Kurze weitere Schilderung des Sachverhalts bzw. des anzugreifenden Punktes

Nach Eingang der Unterlagen und der Beratungshilfegebühr werde ich dann das Mandat prüfen und Ihnen eine Annahme schriftlich bestätigen. Bitte beachten Sie, dass erst mit der Annahmeerklärung meinerseits das Mandatsverhältnis beginnt.

Mit der Annahmeerklärung übersende ich Ihnen dann auch die weiteren Informationen, welche für das dann beginnende Mandat wichtig sind.

3.   Weitere Abwicklung

Umfasst das Mandat nur eine Beratung, so setze ich mich mit Ihnen telefonisch in Verbindung, um den Sachverhalt zu besprechen.

Sollen Widerspruch oder andere Rechtsbehelfe eingelegt werden und erfolgt eine weitere außergerichtliche Vertretung, so erhalten Sie jeglichen Schriftverkehr, welcher hier ein- oder ausgeht jeweils in Kopie zur Kenntnisnahme übersandt.

Ideal ist hier die Abwicklung per Onlineakte, so dass Ihnen die Unterlagen jeweils elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Dies bietet einen erheblichen zeitlichen Vorsprung gegenüber der normalen Postabwicklung. Sie können mir über die Onlineakte ebenfalls Unterlagen direkt zusenden, welche dann in unserem System automatisch zu Ihrer Akte erfasst werden und somit umgehende Bearbeitung finden können.

Für die Abwicklung per Onlineakte benötige ich von Ihnen die »Einverständniserklärung Onlineakte« vollständig ausgefüllt und unterschrieben ebenfalls im Original. Das Formular liegt den Neumandatsformularen bei.

Sofern ich weitere Angaben von Ihnen benötige, werde ich diese bei Ihnen anfordern. Sehr dankbar bin ich Ihnen, dass Sie die in den Anforderungsschreiben gesetzten Fristen bitte unbedingt einhalten, da ich ansonsten Ihr Mandat ggf. nicht mehr ordnungsgemäß bearbeiten kann.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Anleitung weitergeholfen zu haben und freue mich auf Ihre Beauftragung.

Wie gesagt, gerne steht Ihnen mein Büro für Rückfragen unter der

Telefonnummer (0 24 34) 98 30 100

zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist meine Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Evelyne Mutter.


Gerne helfen wir Ihnen bundesweit.

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