Beauftragung in Gewaltschutzsachen (auch Stalking)

Die Beauftragung in Gewaltschutzsachen (z.B. Stalking, Gewalttätigkeit durch Partner/Partnerin etc.) fordert oft ein schnelles und effektives Handeln.

Aus diesem Grunde haben wir uns in diesen Sachen für ein gesondertes Vorgehen im Rahmen der Beauftragung entschieden.

Diese Seite befindet sich noch im Entwurfsstadium, wird aber im Laufe des Tages vollständig veröffentlicht.

Für eine Beauftragung rufen Sie uns bitte an: (0 24 34) 98 30 100.