Wenn ich sterbe … was soll dann mit mir (also meinem Körper) geschehen?
Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und möchten gerne selbst festlegen können, wie mit ihrer Leiche nach dem Tod verfahren werden soll.
Hier kann eine Bestattungsverfügung als Vorsorgeverfügung helfen. Sie ist eine sog. Willenserklärung, die für die Zeit nach dem Tode dient.
Adressat dieser Verfügung sind die Totenfürsorgepflichtigen, welche also nach dem Ableben für die Bestattung etc. sorgen müssen. Dies sind in der Regel die direkten Verwandten. Es können aber auch andere Personen z.B. durch eine entsprechende Vollmacht (oder Vorsorgevollmacht) bestimmt werden.
Vielen Angehörigen fällt die Entscheidung, was mit den sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll überfordert oder kennen gar die Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen gar nicht. Auch der enorme Zeitdruck, welchen ein (plötzlicher) Todesfall mit sich bringt, hindert Angehörige manchmal daran, die Wünsche des Verstorbenen angemessen umzusetzen.
Formvorschriften für eine Bestattungsverfügung gibt es nicht. Dennoch ist sie eine Vorsorgeverfügung, welche eine sorgfältige Planung und Beratung erfordern sollte, um möglichst sichergehen zu können, dass eigene Vorstellungen richtig eingeflossen sind. Formulare sind hierzu meist nicht in der Lage.
Es sollte dabei ggf. davon abgesehen werden, eine Bestattungsverfügung z.B. in ein Testament mit aufzunehmen. Ein solches Testament wird nämlich erst viel später eröffnet und liegt dann zum Zeitpunkt der Bestattung schlichtweg nicht vor.
Dinge, welche in einer Besattungverfügung festgelegt werden können:
- Hinweise zur Gestaltung einer Feierlichkeit, Todesmitteilungen (Anzeigen, Briefe), Musikalische Begleitung
- Bestattungsvorsorgeversicherung (wer hat diese, wo kann diese abgerufen werden)
- Art der Bestattung (Feuer-, Erd-, Seebestattung o.drgl.)
- Bestimmung einer Grabstätte
- Entscheidungskriterien für unklare Fälle
- etc.
Legen Sie möglichst frühzeitig fest, wie mit Ihnen nach Ihrem Tode verfahren werden soll. Das hilft Ihren Angehörigen bei der Verarbeitung und Trauerbewältigung.
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