Verkehrsrecht / Unfallrecht

Die Erfahrung zeigt es immer wieder:
Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen oft einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die auf diese Hilfe verzichten und die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Da gibt es eine Vielzahl von Dingen und Vorschriften zu beachten und meist werden mögliche Ansprüche aus einem Unfall erst nach entsprechender Beratung durch einen Anwalt erkannt. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen?

Dabei beginnt die Arbeit eine Verkehrsanwalts direkt nach dem Unfall. Bevor Sie sich zu Aussagen am Unfallort hinreißen lassen, sollten Sie direkt auf Ihren Anwalt verweisen.

Nach einem Unfall sind Sie vor Ort zunächst meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps (das 1×1), um später dem Recht nicht hinterherlaufen zu müssen:

  1. Sicher Sie die Unfallstelle. Rufen Sie Polizei und wenn nötig einen Rettungswagen.
  2. Bewahren Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie nicht vom Unfallgegner oder der Polizei einschüchtern.
  3. Geben Sie keine spontanen Eingeständnisse ab.
  4. Ändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Wird doch einmal etwas bewegt, so fertigen Sie unbedingt Skizzen und möglichst auch Fotos an.
  5. Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Am besten ist es, wenn Sie einen solchen immer im Handschuhfach mit sich führen. Haben Sie keinen Bericht dabei, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Rechtsanwalt!
  6. Prüfen Sie das Protokoll, welches die Polizei anfertigt. Falls notwenig, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte sofort gemeinsam mit Polizei und Unfallgegner.
  7. Lassen Sie sich vor Ort nicht von Dritten, “Unfallhelfern” o.drgl. beeinflussen. Verweisen Sie auf Ihren Anwalt und lassen Sie ihn die Regulierung vornehmen.
  8. An Notrufsäulen oder über den Zentralruf der Autoversicherer kann es sein, dass man direkt mit der Versicherung des Unfallgegners verbunden wird. Treffen Sie hier keine Absprache z.B. zur Wahl einer Werkstatt, eines Sachverständigen oder anderes. Die vermeintliche Hilfe geht hier von der gegnerischen (!) Versicherung aus. Welches Motiv mag bei deren Beratung wohl überwiegen?
  9. Im Nachgang zu einem Unfall rufen mittlerweile meist noch am Unfalltag die gegnerischen Versicherungen an. Auch hier gilt: Treffen Sie hier keine Absprache z.B. zur Wahl einer Werkstatt, eines Sachverständigen oder anderes. Die vermeintliche Hilfe geht hier von der gegnerischen (!) Versicherung aus. Verweisen Sie einfach auf Ihren Rechtsanwalt.

Sie sehen, es gibt einiges zu beachten. Melden Sie sich direkt nach einem Unfall bei Ihrem Rechtsanwalt.


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