Der Begriff des “Stalking” steht für ein oft geplantes Täterverhalten, bei dem es meist um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und sonstige ungewünschte Behelligung des Opfers durch den Täter geht.
Hierbei ist das “Stalking” und mit dem bekannteren Verhalten des “Mobbing” vergleichbar, wird aber in einem anderen Zusammenhang oder Kontext ausgeübt.
Der/Die Stalker(in) möchte meist gerne eine wie auch immer geartete Beziehung zu seinem Opfer haben oder dieses schikanieren, weil das Opfer das Ansinnen des/der Täters/Täterin nicht teilt oder nicht möchte.
“Stalking” wird oft auch synonym mit dem Begriff “Psychoterror” verwendet, weil das Verhalten des/der Täters/Täterin oft auf der aberwitzigen Annahme beruht, das Opfer müsse seine/ihre Gefühle erwidern und dem Bemühen aufgeschlossen gegenüber sein. Der Wille des Opfers wird aber tatsächlich meist völlig ignoriert, was die Tathandlungen auch so extrem unangenehm macht.
Frustrierte Täter/Täterinnen schwenken dann häufig von einem vielleicht sogar “werbend” gemeinten Verhalten auf Aggression, Hass, Rache und Vergeltung um. Dann (spätestens) wird die Angelegenheit gefährlich.
Beispiele für Stalkinghandlungen können sein:
- Verfolgen (zu Fuß, Fahrzeug, offen, verdeckt …)
- Schreiben von Briefen mit Liebesbotschaften und (meist gleichzeitig) Drohungen, Beschimpfungen etc.
- Bedrohung (offen oder verdeckt)
- Telefonterror teilweise mit Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
- Cyberstalking (per Email, SMS, Facebook …)
- Einträge in Internetforen oder Gästebüchern
- Überschwängliche Liebesbotschaften, trotz der Aufforderung, dies sein zu lassen
- Auflauern in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes
- Sachbeschädigungen
- Verleumdung, üble Nachrede, Unterstellung von Straftaten, falsche Verdächtigung gegenüber Polizei und/oder Staatsanwaltschaft
- Überwachung (auch über den Bekanntenkreis)
- Bestellen von Waren etc. unter dem Namen des Opfers
Um es klarzustellen, alle diese Dinge sind verboten und können auch strafrechtlich durch die Gerichte geahndet werden.
Betroffen von Stalking-Handlungen sind oft Frauen, aber auch Männer werden zunehmend von Frauen gestalkt.
Im Gegensatz zum “Mobbing”, bei welchem sich oft mehrere Täter zusammenschließen, handelt bei dem “Stalking” immer ein/e Täter/Täterin alleine. Dies bedeutet aber nicht, dass die Tathandlungen nur durch den/die Täter/Täterin alleine durchgeführt werden, da sich diese Personen oft einer ganzen Armada von ungewollten Helfern bedient, indem andere Personen als Werkzeuge benutzt werden. Auch wird oft nicht nur das Opfer selbst, sondern auch dessen Freunde, Verwandte, Bekannte gleichzeitig belästigt.
Stalking findet auch in allen gesellschaftlichen “Schichten” statt. Schüler/innen, Arbeiter/innen, Polizisten/innen, Professoren/innen, Richter/innen, Rentner/innen, aber auch Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger/innen können alle gleichsam betroffen sein.
Wenn Sie selbst betroffen sind:
Machen Sie Stalkern unbedingt klar, dass Sie keinerlei Kontakt wünschen. Sofern es möglich ist, führen Sie dies unter Zeugen durch. Gehen Sie auf keinerlei Versuche der Stalker ein, sich Ihnen anzunähern.
Gerade unter Ex-Partnern sollten auch “letzte Versuche” eines Gespräches vermieden werden. Ist die Belästigung erst einmal da, könnte ein Stalker ein solches Gespräch als Aufforderung empfinden, weitere Gespräche unter verschiedenen Vorwänden (z.B. Überlegungszeit etc.) herauszufordern und Sie in eine Position der vermeintlichen Schuld drängen.
Suchen Sie nicht nur frühestmöglich sondern umgehend einen Rechtsanwalt auf, um die weiteren Schritte gegen den/die Stalker/in zu planen und konsequent durchzuführen. Einer der wichtigsten Punkte ist es, dem/der Stalker/in so früh wie nur irgend möglich die Grenzen aufzuzeigen und sich auch gerichtlichen Schutz zu holen. Warten Sie nicht darauf, dass das “Stalking” schon “von alleine” aufhören werde.
Bei der Einleitung der rechtlichen Schritte können viele Fehler gemacht werden. Bedienen Sie sich, auch trotz der dadurch entstehenden Kosten, eines Rechtsanwalts. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach oder Fragen Sie Ihren Anwalt nach der Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe oder anderen Unterstützungen.
Scheuen Sie nicht davor zurück, auch sofort die Polizei hinzuzuziehen, da diese oft präventiv tätig werden kann und in einer akuten Situation zu Hilfe kommt. Auch kann eine Anzeige bei der Polizei eine wertvolle Hilfe bei späteren rechtlichen Schritten gegen den/die Täter/in sein.
Bewahren Sie Ruhe und sammeln Sie, sofern es geht und möglich ist, Beweismaterial. Sichern Sie dieses, denn gerade z.B. SMS sind nur auf dem Handy abrufbar und sollten z.B. ausgedruckt werden, falls das Handy einmal verloren geht. Drucken Sie schriftliche Beleidigungen, Bedrohungen etc. aus sozialen Netzwerken aus.
Bei Ihrem Besuch/Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt sollten Sie alle diese Beweise direkt mitbringen und vorlegen, damit sich dieser ein umfassendes Bild über die Lage machen kann.
Sofern Sie am Telefon gestalkt werden, beantragen Sie bei Ihrer Telefongesellschaft eine sogenannte “Fangschaltung”. Damit können auch die meist von der Gegenseite als “anonym” geführten Gespräch zu der Anrufernummer zurückverfolgt werden.
Ist man Opfer eines/einer Stalkers/Stalkerin so ist unverzügliches Handeln dringend notwendig, da sich die Gegenseite sonst oft in Sicherheit wiegt und sich (so seltsam es klingt) an die Möglichkeit, Sie zu stalken gewöhnt und nicht nur weitermacht, sondern die Taten meist auch noch steigert.
Wenn wir Ihnen helfen können, wenden Sie sich gerne an uns.
Wir helfen Ihnen bundesweit. Sie erreichen uns unter der Rufnummer (0 24 34) 98 30 100.
Es spielt hierbei keine Rolle, wo Sie wohnen, denn wir versuchen alles, um Ihnen auch an Ihrem Wohnort gegen Stalking zu helfen.
Wir erhalten viele Anfragen, weshalb es manchmal nicht direkt möglich ist, dass wir Ihnen helfen können. Dann aber vermitteln wir Sie gerne auch an einen Kollegen/eine Kollegin weiter.
Noch ein paar Hinweise zu unserer Tätigkeit:
Wir vertreten im Übrigen ausschließlich Opfer von Stalking!
Bitte beachten Sie, dass die Vertretung durch uns nur im Rahmen eines gebührenpflichtigen Mandats erfolgen kann. Dies gilt auch für die Erstberatung. In beiden Fällen rechnen wir entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder wir vereinbaren eine Vergütung.
Stalking ist ein ernstes Thema und so wird es auch von uns behandelt. Hierfür ist es notwendig, dass wir uns den dringenden und wichtigen Fällen widmen und somit nicht jede allgemeine Email oder Anfrage zu dem Thema beantworten können. Hierzu fehlt uns oft die Zeit.
Sofern Sie aber Hilfe brauchen und von uns vertreten werden möchten, handeln Sie und rufen Sie an.
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