Strafrecht

Warum brauche ich einen Strafverteidiger ?

Nun passiert es … man erhält Post vom Staatsanwalt oder der Polizei. Und man wird einer Straftat beschuldigt.

Da stellt sich die Frage, warum man eigentlich einen Verteidiger braucht.

Um eines vorweg zu sagen: Nicht einmal Rechtsanwälte verteidigen sich bei einem Strafverfahren selbst, zumindest meistens nicht.

Ein Verteidiger ist in unserer Strafprozessordnung, also der “Handlungsanleitung” für die Durchführung eines strafrechtlichen Prozesses, dazu vorgesehen, dass zwischen allen Beteiligten eine sogenannte Waffengleichheit herrscht.

Dies wird vor allem dadurch deutlich, dass sowohl Richter, Staatsanwalt und Verteidiger die gleiche juristische Ausbildung durchlaufen haben. Sie kennen daher die entsprechenden Fachwörter und Prozeduren und unterhalten sich sozusagen “auf gleicher Augenhöhe”.

Hierdurch können unter den Beteiligten oft Dinge abgesprochen werden, welche ansonsten nur schwer nachvollziehbar wären.

Auch kann Ihnen der Verteidiger bereits im Vorfeld einige wichtige Fragen zu dem Prozess und der Verhandlung beantworten. Dadurch gehen Sie besser vorbereitet in den Gerichtssaal.

Manchmal ist es auch möglich, dass der Verteidiger durch ein Fachgespräch Bedenken der Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Verfahren, vielleicht ohne Urteil oder gegen eine geringe Geldauflage, auszuräumen und somit eine aufwendige Gerichtsverhandlung mit letztlich ungewissem Ausgang zu ersparen.

Ein Verteidiger darf auch in die geführte Ermittlungsakte einsehen, in welcher z.B. wichtige Zeugenaussagen enthalten sein können. Dies dürfen Sie selbst nicht.

Ihr Verteidiger sorgt ausserdem dafür, dass in dem hektischen Alltag der Gerichte, in denen Strafverfahren meist schnellstmöglich abgearbeitet werden sollen, die Ihnen zustehenden Rechte und Formalien eingehalten werden.

Der Verteidiger wahrt Ihre Rechte, befragt Zeugen in der Verhandlung und sorgt für Ihre bestmögliche Verteidigung!

Nutzen Sie das Wissen Ihres Verteidigers und beauftragen Sie diesen, sobald Sie einer Straftat beschuldigt werden … SOFORT.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag über den Umgang mit Strafverfolgungsbehörden.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre strafrechtliche Verteidigung mit Rat und Tat zur Seite:

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24
41844 Wegberg

Tel. (0 24 34) 98 30 100


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