Miete muss am Ende des Mietverhältnisses bei Nutzung durch Vermieter nur teilweise gezahlt werden

hammerAm Ende eines Mietverhältnisses kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Zahlung der letzten Miete.

Anstoß des Streits ist meist der Auszug des Mieters im laufenden Monat und die Übernahme der Wohnung durch den Vermieter oder durch den Nachmieter zu Renovierungszwecken.

Nun hat das Kammergericht Berlin über einen solchen Fall entschieden. Hier hatte der Eigentümer der Wohnung direkt nach dem Auszug des Mieters mit den Renovierungsarbeiten begonnen.

Das Kammergericht urteilte, dass der Eigentümer keine volle Miete mehr verlangen könne, denn dem Mieter war die tatsächliche Nutzung der Mietwohnung verwehrt. Anders wäre es eben nur, wenn der Mieter die Wohnung bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses hätte nutzen können. Vorliegend aber sei die “Gegenleistungspflicht in Form der Miete” entfallen.

(vgl. KG Berlin, Az. 8 U 187/10)

Anmerkung:

Die vorliegende Entscheidung gilt zunächst nur für den Eigentümer, welcher die Wohnung renoviert und somit dem Mieter die Nutzung nicht weiter ermöglich. Ob Gleiches auch dann gilt, wenn der Nachmieter bereits vorzeitig zwecks Renovierung die Wohnung in Besitz nimmt, dürfte vor allem davon abhängen, inwieweit der Mieter dies duldet oder genehmigt und ob er hätte widersprechen können.

Jedenfalls sollte man bei der Übergabe der Wohnung darauf achten und ggf. mit dem Vermieter verhandeln, wie mit der restlichen (anteiligen) Mietzahlung umgegangen wird.


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