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SGB II (Hartz IV):
Das Rechtsmittel gegen oft rechtswidrige Bescheide (Leistungsbescheide, Sanktionsbescheide, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide) ist der Widerspruch.
Welche Fristen gelten hierfür?
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen gibt Antworten.
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