Neues Video – SGB II (Hartz IV) – 77 Euro monatlicher Mehrbedarf bei Fructose- oder Lactoseintoleranz

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SGB II (Hartz IV): Gericht spricht Mehrbedarf für Fructose- oder Lactoseintoleranz zu, bis zu Euro 77,00 monatlich.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt worum es geht und wie man’s bekommt.


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