SGB II (Hartz IV): Sie ziehen um? Altes Jobcenter bleibt (vorerst) zuständig und muss zahlen!

Zitat des TagesLeute ziehen um. Das kommt vor und das ist gut so.

Doch welches Jobcenter ist nun zuständig? Grundsätzlich das neue … aber, wenn das noch nicht zahlt?

Das Sozialgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11.09.2014 (Az. S 147 AS 20920/14 ER) in einer Eilsache entschieden, dass jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem das Jobcenter des neuen Wohnortes tatsächlich Leistungen erbringt, noch das alte Jobcenter Leistungen auszahlen muss.

Oft haben Jobcenter mit Umzugsdatum die Leistungen eingestellt, ohne dass das neue Jobcenter bereits die Leistungen bewilligt hatte. Sie verweisen dann auf das Jobcenter des neuen Wohnortes. Wenn dieses aber z.B. überlastet ist und die Entscheidung über die Leistungserbringung nicht direkt treffen kann, so kommt es oft zu der Problematik, dass Hilfebedürftige ohne Geld dastehen.

Das SG Berlin stützt die Entscheidung auf § 2 SGB X, welcher eben anordnet, dass das bisherige Jobcenter bis zur Leistungserbringung des neu zuständigen Jobcenters weiter leisten muss.

Eigentlich ganz einfach, aber oftmals nicht bekannt.


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