Kurzinfo der Woche: Mindestlohn steigt

04.01.2021 – Montag ist Tag des rechtlichen Kurzhinweises 😉

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahresanfang um 15 Cent von 9,35 Euro auf 9,50 pro Stunde.Es folgen noch drei weitere schon beschlossene Anhebungen bis zum Sommer 2022. Dann beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

Auch steigen zum Jahresanfang weitere Branchenmindestlöhne für gelernte Kräfte. So liegt der Mindestlohn im Elektrohandwerk nun bei 12,40 Euro und für Dachdecker bei 14,10 Euro.

Eine Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne finden Sie bei dem Bundesarbeitsministerium: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/mindestloehne-gesamt-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Für Arbeitgeber ist es jetzt wichtig, darauf zu achten, dass die monatliche Arbeitszeit bei den sogenannten Minijobbern von 48 auf 47 Stunden sind, um den allgemeinen Mindestlohn einhalten zu können. Ansonsten gilt der ehemalige Minijobber als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und erfolgreiche Woche!
Ihr Team von der 
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Wegberg & Erkelenz


#mindestlohn
#branchenmindestlohn
#neuesin2021
#minijob
#rechtstipps
#arbeitsrecht
#gehalt
#lohn
#lohnsteigerung
#gehaltserhöhung
#erkelenz
#wegberg 

%d Bloggern gefällt das: