Vorsorgeverfügungen … immer wieder aktuell

Vorsorgeverfügungen bleiben immer ein aktuelles Thema!

Ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung kann uns jederzeit treffen. Auch wenn wir dies natürlich nicht hoffen, kann hierdurch die Situation eintreten, dass Sie für eine gewisse Zeit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.

Im schlimmsten Fall kann dies sogar zum Dauerzustand werden.

Auch junge Menschen sind hiervon in zunehmendem Maße betroffen, z.B. durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder auch psychische Erkrankungen.

Viele Menschen gehen davon aus, dass z.B. Ehegatte oder Kinder in solchen Fällen automatisch als Vertreter auftreten und somit die Geschäfte regeln könnten. Diese Annahme ist falsch!

Ein derartiges gesetzliches Vertretungsrecht gibt es nicht. Im Extremfall erhält man noch nicht einmal Auskünfte von Ärzten oder den Banken.

Im Zweifelsfall wird z.B. seitens des Krankenhauses ein sog. Betreuungsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis einen solchen Verfahrens ist nicht selten die Bestellung eines völlig fremden Betreuers, der dann alle Geschäfte von Ihnen regeln soll und darf. Dieses Verfahren ist auch mit nicht unerheblichen Kosten und nicht immer angenehmen Umständen (wie Begutachtung u.drgl.) verbunden.

Diesen Zustand kann man vermeiden. Hierzu ist es meist ratsam, dass man rechtzeitig, also am besten sofort, einer Person seines Vertrauens (Ehegatte, Kinder etc.) eine sogenannte Vorsorgevollmacht und andere Vorsorgeverfügungen erteilt.

Um im Rechtsverkehr Anerkennung zu finden, sollte diese Vollmacht schriftlich erteilt werden, auch wenn eigentlich eine mündliche ausreichen würde. Aber welche Bank gibt Ihnen wohl auf Grund einer mündlichen Vollmacht, die Sie nicht nachweisen können, Auskunft oder zahlt Ihnen gar Geld aus?

Da rund um die Vorsorgevollmacht Fallstricke drohen, sollte eine derartige Vollmacht nicht einfach so (z.B. aus dem Internet) übernommen werden.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin, in dem ich Sie über die Formalien, sinnige und unsinnige Regelungen und auch die Risiken, welche auch die Bevollmächtigten treffen können, berate. Gerne setzen wir gemeinsam Ihre Vollmacht(en) auf und ich informiere Sie eingehend über die möglichen weiteren Schritte, von der evtl. notwendigen Beurkundung bis hin zum sinnvollen Aufbewahrungsort.

Handeln Sie jetzt.

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24
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