Verkehrsrecht: Geschwindigkeitsübertretungen – ein Kavaliersdelikt?

unfallauto2Alle haben wir es schon getan. Alltäglich findet es 100.000-fach statt. Ein wenig zu schnell gefahren …

… und meistens betrachten wir es als Kavaliersdelikt.

Ein Thema bewegt die Gemüter. „Freie Fahrt für freie Bürger.“ Und eilig haben wir es alle.

Sicherlich ist es etwas anderes, ob man auf der Autobahn bei Tempolimit 130 einmal 140 km/h fährt oder in einer 30er-Zone vor einer Schule ebenfalls 10 km/h zu schnell fährt.

Doch das Ergebnis ist gleich. Zu schnell ist zu schnell.

Unabhängig von den Folgen, dass man ein Bußgeld bekommen kann oder „Punkte“ erhält, ist eine Geschwindigkeitsübertretung noch lange nicht nur ein Kavaliersdelikt. Das gilt vor allem dann, wenn man in einen Unfall verwickelt ist und dabei Personen zu Schaden kommen.

Glücklicherweise tritt ein solches Ereignis natürlich nur bei einem Bruchteil der täglichen Geschwindigkeitsübertretungen auf. Doch wenn es passiert, sind die Folgen nur noch schlimmer.

Ist ein Mensch bei einem Unfall verletzt worden, schlimmer noch ein Kind, so quält man sich zum einen selbst, weil man sich schuldig fühlt.

Aber auch rechtlich wird es dann enger, wenn man beim Unfall zu schnell war. Dies gilt selbst dann, wenn man nach menschlichem Erdenken gar nicht an dem Unfall „schuld“ war.

Nehmen wir an, Sie fahren nachts um 2:00 Uhr auf einer Landstraße. Sie wollen nach Hause, also fahren Sie mit 85 km/h anstatt der erlaubten 70 km/h. An einer Kreuzung passiert es. Sie befinden sich auf der Vorfahrtstraße und auf der anderen Straße missachtet ein betrunkener Fahrer ein Stop-Schild. Es kommt zum Unfall. Sie selbst bleiben glücklicherweise unverletzt, aber im Wagen des Unfallgegners verstirbt der nicht angeschnallte Beifahrer.

Ein schlimmes Ereignis. Sicherlich. Doch wen trifft die Schuld? Der andere hat immerhin die Vorfahrt grob fahrlässig oder gar vorsätzlich missachtet. Er war betrunken. Der Beifahrer war nicht angeschnallt.

Der Sachverständige stellt fest, dass der Verstorbene überlebt hätte, wäre die Aufprallgeschwindigkeit niedriger gewesen. Wären Sie nur max. 75 km/h anstatt 85 km/h gefahren, hätte er überlebt.

Und so haben Sie, neben den psychischen Folgen, ein ernsthaftes weiteres Problem. Denn nun tritt die Staatsanwaltschaft auf den Plan und klagt Sie an, wegen fahrlässiger Tötung!

Sie müssen sich nun vor Gericht verantworten und einen Strafprozess über sich ergehen lassen. Dies kostet Zeit und Geld und das Ergebnis kann weitere Folgen nach sich ziehen.

Werden Sie nämlich verurteilt, sind Sie auch -jedenfalls zum Teil- zivilrechtlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich, der aus dem Tod des Unfallgegners herrührt und das kann schnell viel, viel Geld kosten. Auch wenn Ihre Versicherung dies abdecken mag, je nach Grad der Geschwindigkeitsübertretung mag die Versicherung sich das Geld vielleicht bei Ihnen zurückholen. Alles das hängt vom Einzelfall ab.

Sie sehen … eine Geschwindigkeitsübertretung ist noch lange nicht nur ein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Daran sollten wir im alltäglich Straßenverkehr öfter einmal denken … für uns … und für alle anderen …


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