Erbrecht soll in der EU harmonisiert werden

Auf die wesentliche Punkte einer neuen Erbrechtsverordnung auf EU-Ebene haben sich die Justizminister der EU-Staaten geeinigt.

Dies soll mehr Klarheit für grenzüberschreitende Erbfälle bringen.

Bislang war oft nicht eindeutig geregelt, welches Recht gelten soll, wenn z.B. ein Franzose in Deutschland lebt. Nun soll dann der letzte Lebensmittelpunkt ausschlaggebend sein. Allerdings kann der Erblasser auch das Recht seines Heimatlandes wählen und bestimmen.

Außerdem soll ein sogenanntes „Europäisches Nachlasszeugnis“ die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU erleichtern.

Unklar ist noch, ob für die Bestellung eines Nachlassverwalters Sonderregeln bestimmt werden.

Dem Vorschlag muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Bis dahin wird wohl noch etwas Wasser den Rhein herunterlaufen …

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Entdecke mehr von Rechtsanwalt Haßiepen - Wegberg, Erkelenz & Wassenberg

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen