Was ist Mediation – Familienrecht, aber richtig #8

Bild: Trueffelpix / fotolia.de

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Was ein Verfahrensbeistand so macht und wofür und warum er eine gute Einrichtung ist, haben wir in der letzten Woche behandelt.

Heue beschäftigen wir uns mit der Frage: „Was ist Mediation?“

 

Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns doch erst einmal an, was denn der entsprechende Eintrag auf Wikipedia dazu sagt. Dort heißt es (Stand 02.05.2018):

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Aber beginnen wir einmal von vorne.

Ich spreche das Thema „Mediation“ (nicht Meditation) an, da es ein sogenanntes außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren ist und sich gerade im Familienrecht enorm dazu eignet, in der Regel sich streitende Eltern zu einer doch noch gütlichen Einigung zu führen.

Der normale Gang eines jeden Streitverfahrens, insbesondere aber in familiengerichtlichen Angelegenheiten ist der, dass man sich zunächst außergerichtlich versucht zu einigen, was aber an den festgefahrenen Positionen der Parteien des Streits scheitert. Dann wird das Gericht angerufen, welches es durch den Eindruck der „richterlichen Macht“ doch noch schafft, eine Einigung herbeizuführen oder aber eben „streitig“ entscheiden muss.

Letzteres birgt immer den großen Nachteil in sich, dass sich eine Partei als „Gewinner“ und eine Partei als „Verlierer“ fühlt und ein wirklicher Rechtsfriede, in dem Sinne einer Befriedung der Angelegenheit, nicht eintritt. Vielmehr fühlt sich der „Verlierer“ gedemütigt, sinnt vielleicht noch im Termin nach Rache und sieht letztlich nur gezwungenermaßen ein, dass das Recht nicht auf seiner/ihrer Seite war. Man fühlt sich einfach ungerecht behandelt und die einem meist allerwichtigsten Punkte wurden entweder gar nicht angesprochen oder haben juristische keine Rolle gespielt. Außerdem stellt sich ein erhebliches Ohnmachtsgefühl ein, da man sich letztlich einer Entscheidung eines Dritten (des Gerichts) beugen muss.

Mit jeder Instanz, welche man weitergeht, wird dieses Gefühl übrigens meist nicht besser, sondern schlechter und irgendwann stellt sich nur noch absolute Resignation ein.

Vor diesem Hintergrund ist eine gerichtliche Entscheidung, vor allem, wenn man unterliegt, oft nicht die beste Entscheidung.

Doch was soll man tun? Man fühlt sich doch im Recht und blendet, gerade in familienrechtlichen Streitigkeiten, die vielleicht sogar berechtigten Einwände der Gegenseite oftmals aus. Schließlich findet man, sucht man nur danach, genügend „Beweise“ für die eigene Sichtweise und man verfügt über genügend Zeugen, welche das auch „bezeugen“ können.

Juristisch sind diese Beweise aber eben sehr oft vollkommen unerheblich. Dies führt zu einem noch größeren Frustgefühl.

Die es wahrscheinlich sogar gutmeinenden Verwandten und Bekannten tun ihr Übriges dazu, geben vermeintlich gute Ratschläge. Doch gerade hierdurch fürchtet man noch mehr, sein Gesicht zu verlieren und streitet umso intensiver, um nicht zu unterliegen.

Kluge Köpfe haben sich daher daran gemacht, zu erforschen, ob es nicht auch bessere Wege gibt, Streitigkeiten beizulegen.

Hierbei haben die Forschungsergebnisse gezeigt, dass selbst bei eigentlich offensichtlichen Streitgegenständen die wahren Probleme nicht etwa auf der Sachebene, sondern viel öfter auf der persönlichen, emotionalen und Beziehungsebene liegen.

Nehmen wir zum Beispiel den berühmten „Kampf um das Kind“. Hier spielen nicht nur die vermeintlich objektiven Fragen, was das Beste für das Kind sei, eine Rolle. Meist geht es um die Frage der eigenen Ehre, der Selbstwahrnehmung, wer der vielleicht bessere Elternteil sei. Es geht darum, von dem Expartner in vielen Dingen verletzt worden zu sein, manchmal sogar körperlich und noch öfter „nur“ psychisch, wobei sich die Frage stellt, was die schlimmere Verletzung ist.

 

Ausgehend von diesen Verletzungen, welche man aber manchmal aus Angst, aus Scham oder sonstigen Gründen nicht offenbaren will, sucht man einen alternativen Streitplatz … und der ist das Kind. Dort kann man von sich selbst ablenken, muss sich nicht dem mittlerweile verhassten Expartner offenbaren und kann sich vor allem mit anderen Menschen austauschen, ohne die eigene Seele bloßzulegen.

Genau hier setzt nun die Mediation an.

Die Mediation wird von einem sogenannten Mediator geleitet. Dies ist eine hierzu ausgebildete Person, welche sich auf keine Seite einer Partei stellt, sondern sozusagen lediglich Dolmetscher zwischen den Beteiligten ist.

Der Mediator nimmt also weder die Position des einen oder anderen Elternteils, noch die des Kindes ein. Damit unterscheidet sich der Mediator dann auch von dem Verfahrensbeistand (siehe letzte Woche), welcher ganz klar Parteivertreter des Kindes ist.

Der Mediator verpflichtet sich auch zur Verschwiegenheit und muss von Aussagen vor Gericht freigestellt sein. Nur so kann er wirklich „überparteilich“ sein.

Der Mediator wertet nicht und macht auch keine eigenen Vorschläge, wie der Konflikt gelöst werden soll. Er vermittelt. Er übersetzt die Sorgen und Ängste, Wünsche und vielleicht auch Vorwürfe der einen Partei an die andere.

Was hierdurch geschieht, ist oft unglaublich, im wahrsten Sinne des Wortes.

Ist das verhärtete Eis zwischen den Parteien erst einmal gebrochen oder beginnt es wenigstens, ein wenig zu schmelzen, öffnen sich neue Horizonte. Plötzlich sitzt man nicht mehr auf gegenüberliegenden Seiten des Tisches, sondern kann Verständnis und Einsicht auch für andere Sichtweisen aufbringen und blickt nunmehr gemeinsam in eine gleiche Richtung.

Dies bedeutet nicht, um nicht missverstanden zu werden, dass plötzlich „Friede, Freude, Eierkuchen“ herrscht, man gar nicht mehr versteht, warum man sich gestritten hat oder man gar wieder ein Paar wird.

Es bedeutet aber, dass man sich endlich wieder soweit verstehen kann, um gemeinsame Entscheidungen mit viel kleinerem Konfliktpotential treffen zu können.

Sind solche Lösungen gefunden, hält der Mediator diese auf Wunsch der früheren Konfliktparteien schriftlich fest und man unterschreibt vielleicht sogar einen Vergleich, mit welchem man wirklich gut leben kann.

Durch das Verständnis, welches man für die andere Seite aufbringen kann, finden sich Lösungen, welche man vorher ausgeblendet oder schlicht nur übersehen hatte.

Ja, es klingt fast unglaublich, aber es funktioniert, wenn beide Teile sich ehrlich bereiterklären, eine Mediation unternehmen zu wollen.

Im Übrigen sollten dann immer beide Teile sozusagen gleichzeitig sich bei dem Mediator melden, damit gar nicht erst der Verdacht aufkommt, der eine oder die andere hätte den Mediator vorher schon „gebrieft“. Ich mache es zum Beispiel in meiner Tätigkeit als Mediator immer so, dass sich die Parteien zu einem gemeinsamen ersten Gespräch einfinden müssen. Zuvor rede ich praktisch gar nicht mit einem von beiden, sondern es wird komplett über mein Büro abgewickelt. In dem ersten Gespräch werden dann Ziele und sonstige Konditionen besprochen und festgehalten. Gute und auf Dauer tragbare Lösungen werden dann meist binnen drei oder vier gemeinsamer Treffen gefunden.

Finden aber die Eltern wieder eine gemeinsame Basis, ist das Kindeswohl tatsächlich gewahrt und gesichert. Das Kind kann sich entspannen und muss nicht den Stellvertreterkrieg der Eltern aushalten.

Natürlich gibt es hier und da auch wieder einmal einen kleinen Rückschlag. Aber meist reicht es dann aus, sich noch einmal auf die gemeinsame Erklärungen zu besinnen und man findet auch zukünftig viel schneller zum Frieden.

Auch hier wird es Ihnen Ihr Kind sicherlich sehr danken!

 

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In der nächsten Woche gehen wir in unserem Beitrag in der Reihe „Familienrecht, aber richtig“ der Frage nach: „Was ist das sogenannte Nestmodell?“ Ich freue mich, wenn ich Sie auch dann wieder als Leser oder Zuschauer begrüßen werden kann.

 

Es grüßt Sie herzlich
Ihr

Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-
-Mediator-
-Fachanwalt für Familienrecht-
-Fachanwalt für Sozialrecht-

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