25.01.2021 – Die Düsseldorfer Tabelle, in welcher durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen der Kindesunterhalt je nach Alter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils festgelegt wird, hat sich auch zum 1. Januar 2021 mal wieder geändert. Diesmal sind die Unterhaltssätze gestiegen.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle haben wir Ihnen auch auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt:https://hassiepen-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2021/01/2021.pdf
Wir möchten an dieser Stelle alle, die einen dynamisierten Titel über Kindesunterhalt gegen sich erstellen lassen haben (meist als Jugendamtsurkunde) daran erinnern, dass seit dem 01.01.2020 damit der erhöhte Unterhalt geschuldet wird. Sie sollten daher die Zahlungen unbedingt sofort und gegebenenfalls rückwirkend anpassen, da Sie ansonsten mit der Differenz in Verzug geraten.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche.
Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Wegberg & Erkelenz
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