Mindestlohn durch Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat heute (03.07.2014) einen gesetzlichen Mindestlohn von Euro 8,50 pro Stunde beschlossen.

Dem Gesetz stimmten 535 Abgeordnete zu, fünf Abgeordnete stimmten dagegen, 61 enthielten sich. Neben der Union und SPD stimmten auch die Grünen für den Mindestlohn.

Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, ist aber für die kommende Woche geplant.

Für einzelne Branchen gibt es Übergangslösungen bis Ende 2016. So gibt es Ausnahmen für unter 18-jährige sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme eines Jobs. Kein Mindestlohn gilt für Praktika von bis zu drei Monaten während einer Ausbildung oder eines Studiums. Zeitungsverleger und Zusteller müssen erst ab 2017 den Mindeslohn zahlen. Bei Saisonarbeitern können Kost und Logis verrechnet werden.

Ab 2016 wird der Mindestlohn von einer Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern fortgeschrieben.