Eine neue Düsseldorfer Tabelle wird ab dem 1. Jan. 2013 gelten. Hierbei ändert sich der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen.
Für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, erhöht sich dieser Selbstbehalt auf Euro 1.000 (vorher Euro 950). Ist man nicht erwerbstätig, steigt der Betrag auf Euro 800.
In dieser Anpassung wird die Erhöhung der Regelbedarfe nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, sog. “Hartz IV”) zum gleichen Datum berücksichtigt.
Gleichzeitig werden auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten, den Eltern, volljährigen Kindern und Eltern von nichtehelichen Kindern angehoben.
Leider wird der Kindesunterhalt selbst nicht höher ausfallen. Dieser richtet sich nämlich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag und dieser wird 2013 voraussichtlich nicht angehoben.
Eine weitere gute Übersicht finden Sie auf den Seiten des OLG Düsseldorf. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.