Sicherung einer Pferdewiese in der Nähe von Verkehrsstraßen … und sonst auch …

Pferde sind tolle Tiere. Doch irgendwo müssen sie auch untergebracht werden. Für die Tiere ist natürlich eine große Weide am besten (und leckersten).

Aber Pferde sind eben auch große Tiere, die einen bestimmten Freiheitsdrang haben und, wenn sie sich erschrecken, auch schon einmal durch Hecke und Zaun gehen können … oder wenn sie das Gras auf der anderen Seite des Zaunes einfach leckerer finden.

Befindet sich die Pferdeweide dann in der Nähe von Straßen oder grenzt direkt an eine Straße an, stellt sich die Frage, welche Sorgfaltspflichten den Pferdehalter treffen.

Für privat gehaltene Pferde gibt es die sog. Halterhaftung, die grundsätzlich verschuldensunabhängig gilt. Dies hatte ich schon einmal im Zusammenhang mit Weideunfällen diskutiert.

Daher treffen den Pferdehalter natürlich auch Sorgfaltspflichten bei der Weidehaltung. Grenzen solche Weiden an Straßen, so fordert die Rechtsprechung besonders hohe Pflichten, damit Dritte nicht durch entlaufende Pferde geschädigt werden. Grundsätzlich gilt dies natürlich auch bei Weiden, die auf dem Lande liegen, aber in Straßennähe sind die Anforderungen besonders streng.

So müssen die Zäune laufend auf Beschädigungen geprüft und diese dann natürlich auch behoben werden. Auch muss der Zaun ständig auf Bruchfestigkeit untersucht werden.

Auch das Tor zur Weide muss gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Pferde selbst, sondern auch auf (mehr oder weniger) voraussehbare Einwirkung von Fremden, also fremden Tieren oder anderen Personen.

Besonders dann, wenn damit gerechnet werden muss, dass Unbefugte das Tor öffnen könnten, so genügt ein einfacher Verschluss des Tores ohne besondere Vorrichtungen nicht. Vielmehr muss das Schloss zum Beispiel durch ein Vorhängeschloss verschlossen werden. Dies gilt besonders auch für Zeiten, in denen eine Überwachung nicht oder nur selten erfolgen kann, wie in der Nachtzeit.

Dies gilt im Übrigen auch für Stalltüren, je nach der Beschaffenheit oder Zugänglichkeit.

Für die Umgrenzung der Weide dürfte auch ein einfacher Holzzaun nicht ausreichen. Dieser sollte durch einen elektrischen Weidezaun unterstützt werden, welcher die Pferde davon abhält, diesen zu durchbrechen oder ihn durch unbeabsichtigtes Berühren zu beschädigen.

Manche Gerichte (z.B. das OLG Celle) fordern, dass die Pfahlabstände nicht mehr als 3 Meter bis 3,5 Meter betragen und die Pfähle selbst eine für die Tiere (und wohl auch Menschen) gut sichtbare Abgrenzung darstellen. Die Pfähle sollen nach Ansicht der Gerichte dann mindestens 7 cm breit sein. Auch zu den Anforderungen an die Höhe des Zaunes haben sich die Gerichte geäußert und in Entscheidungen gefordert, dass die Höhe des Zaunes mindestens die Widerristhöhe des größten Tieres abzgl. maximal 10 % betragen soll.

Auf Grund der Tierhalterhaftung ist es ohnehin fast unmöglich einer Haftung tatsächlich zu entkommen. Dennoch kann ein Mitverschulden des Halters ggf. begrenzt werden, wenn er/sie wenigstens die Anforderungen an die Sicherung der Weide beachtet hat.

Im Hinblick auf die Zäune sollte im Übrigen, unabhängig von der Rechtsprechung, auch beachtet werden, dass Pferde nun einmal kräftige Tiere sind und auch einen 7 cm dicken Holzpfahl wohl ohne größere Mühe umdrücken können. Ein elektrischer Weidezaun kann daher zusätzliche Sicherheit bieten und die Pferde auf Abstand vom Zaun halten, wenn er entsprechend angebracht ist. Dann muss aber auch die Batterie/Stromversorgung ständig geprüft sein…

Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist umfassen, daher können die vorgenannten Angaben natürlich lediglich Richtwerte sein. Es gilt: Je sicherer, desto besser …

Also, achten Sie bei der Haltung Ihrer Pferde auf eine (sehr) gute Sicherung der Weiden … was im Übrigen ja nicht nur dem Schutz Dritter, sondern auch dem Schutz Ihrer Tiere nützt.

(Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise)

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