Beratungshilfe – Informationen zu Beantragung und Voraussetzungen

Beratungshilfe (früher auch Armenrecht genannt) ist eine staatliche Hilfe für Menschen mit niedrigem Einkommen, die ihnen den Zugang zum Rechtssystem ermöglichen soll.

Sie deckt, richtig beantragt und bewilligt, jedenfalls die eigenen Anwaltskosten für den außergerichtlichen Bereich ab.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen gibt anschauliche Informationen zur Beantragung und Voraussetzungen.

Gerade im Bereich des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) ist Beratungshilfe ein probates Mittel, um sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen zu können und eigene Rechte durchzusetzen.

Gerne helfen wir Ihnen bundesweit.
Rufen Sie uns an unter (0 24 34) 98 30 100.

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