“Was das nur wieder alles kostet!!!”, ist ein wohl oft gesagter Satz, wenn es um die Einschaltung von Anwalt oder Gericht geht.
Doch es gibt Möglichkeiten, diese Kosten einzudämmen oder Unterstützung zu bekommen.
Grob unterteilt werden können diese Möglichkeiten in Hilfen durch Versicherungen, staatliche Hilfen und Finanzierer.
- Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes meist keine eigenen Kosten zu tragen, mit Ausnahme einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Arten dieser Versicherung, wobei sich die einen auf einzelne Bereiche wie z.B. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht etc. beziehen, andere einen “Rundum”-Schutz bieten. Letztere sind dann meist (etwas) teurer, können sich aber durchaus lohnen.Denken Sie in jedem Fall daran, dass praktisch alle Rechtsschutzversicherer eine sogenannte Wartezeit vereinbaren und nur dann eingreifen, wenn die Police vor dem Schadensfall abgeschlossen wurde. Die Wartezeit beschreibt dann die Zeit zwischen Abschluss der Police und dem frühesten Zeitpunkt, ab wann ein Rechtsschutzfall gedeckt wird. Meist sind dies ca. sechs Monate.
Beachten Sie auch, dass einige Rechtsgebiete oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hierzu zählen häufig Familienrecht oder Widerspruchsverfahren im Verwaltungs- oder Sozialrecht.
Sprechen Sie diese Punkte bei dem Abschluss der Versicherung mit dem Makler oder Vertreter an und lassen Sie sich aufklären. Nichts ist ärgerlicher, als eine Kostendeckung versagt zu bekommen, weil sie nicht in der Police enthalten war und man Geld sparen wollte.
Im Schadensfall ist dann die sogenannte Deckungszusage Voraussetzung für die Kostenübernahme. Es lohnt sich meist, diese Zusage vor Beauftragung des Rechtsanwalts einzuholen und das Erstgespräch entsprechend vorzubereiten.
- Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Können Sie sich eine anwaltliche Untersützung finanziell nicht leisten, hindert Sie dies nicht daran, Ihre Interessen durch einen Anwalt wahren zu lassen. Hierfür gibt es in Deutschland dann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, welche in manchen Bereichen auch Verfahrenskostenhilfe heißt.Voraussetzung für diese Hilfen ist eine “Bedürftigkeit”. Die genauen Voraussetzungen sind in der Zivilprozessordnung (u.a.) geregelt.Darüber hinaus muss Ihr Anliegen natürlich auch ein bestimmtes Mindestmaß an Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Diese Voraussetzungen werden durch das Gericht geprüft.
Je nach Ihren finanziellen Gegebenheiten wird Ihnen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe auch in der Art gewährt, dass Sie die Kosten ratenweise zurückzahlen müssen oder aber Sie ganz entlastet werden.
Beratungshilfe beantragen Sie bitte vor dem Erstgespräch bei Ihren Rechtsanwalt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Dieses stellt Ihnen dann einen Beratungshilfeschein aus, welchen Sie mit zu dem Erstgespräch nehmen müssen. Hier müssen Sie dann auch einen Eigenanteil von Euro 10,00 (demnächst Euro 15,00) zahlen.
Bzgl. einem Anspruch auf Prozesskostenhilfe lassen Sie sich gerne auch über den Rechtsanwalt beraten, ob diese Hilfeleistungen für Sie in Frage kommen.
Bitte beachten Sie: Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe hilft Ihnen nur in Bezug auf die Gebühren Ihres eigenen Anwalts und des Gerichts. Bei einem (Teil-)Unterliegen im Prozess müssen Sie die Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt ggf. trotz bewilligter Prozesskostenhilfe zahlen. Lassen Sie sich auch hierzu von Ihrem Anwalt beraten.
- Prozessfinanzierer
Eine in Deutschland noch relativ unbekannte Möglichkeit der Finanzierung von Prozessen stellen sogenannte Prozessfinanzierer dar.Diese Unternehmen finanzieren teilweise zu führende Prozesse gegen eine Gewinnbeteiligung (z.B. 30 %) nach vorhergehender Prüfung der Erfolgsaussichten. Meist greift diese Möglichkeit aber nur ab einer bestimmten Klagesumme (z.B. Euro 50.000 oder höher) ein.Fragen Sie aber ggf. Ihren Rechtsanwalt, ob er Ihnen hierzu Rat erteilen kann.
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