08.02.2021 – Los geht’s. Es ist Montag. Hier ist unser Kurzinfo der Woche und diesmal ist es ein kleiner Tipp für Geschäftsinhaber in der Coronazeit.
Entschädigungen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes.
Wegen der Coronapandemie werden während des sogenannten “Lockdowns” massenweise Geschäfte geschlossen.
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern dann aber den Lohn und das Gehalt entsprechend der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes für maximal sechs Wochen weiterzahlen. Das ist eine große Belastung, denn auf der anderen Seite sind praktisch keine Einnahmen vorhanden.Gemäß § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz können sich die Arbeitgeber diese Zahlungen aber von der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zurückerstatten lassen.
Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Wegberg & Erkelenz
Bild: Thorsten Haßiepen
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