Neue Gesichter in der Kanzlei … Interne Schulung am 01./02.Feb. 2018 … Kanzlei in dieser Zeit geschlossen

Bild: VRD / fotolia.de

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Zum 01.Februar 2018 bekommt die Kanzlei zwei neue Gesichter, denn es fangen zwei neue Kolleginnen ihre Arbeit als Rechtsanwaltsfachangestellte bei uns an.

Daher heißen wir

Frau Nadja Bednarski
und
Frau Yvonne Müller

herzlich in unserem Team willkommen!

 

 

Da hiermit auch einige Umstrukturierungen innerhalb der Kanzlei einhergehen, sich beide natürlich erst einmal an die neue Umgebung, Abläufe, Aufgaben usw. gewöhnen müssen, haben wir uns entschlossen, ihnen dazu auch die notwendige Ruhe zu geben.

Daher bleibt die Kanzlei

am 01. und 02. Februar 2018 geschlossen.

Wir freuen uns auf die neue Zusammenarbeit und werden auch in Kürze hier noch eine Vorstellung von beiden Mitarbeiterinnen geben.

Ihnen, liebe Mandantinnen und Mandanten danken wir herzlich für Ihr Verständnis.

Ab Montag, 05.02.2018, sind wir dann wieder vollständig einsatzbereit für Sie da.

Nächste Facebook-Fragestunden „Hartz 4“ und „Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“ – 03.02.2018

Bild: fotomek / fotolia.de

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Die nächsten

Facebook-Fragestunden

zu den Themen

„Hartz 4“
„Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“

Samstag, 03.02.2018, 11:00 Uhr und 12:00 Uhr

 

 

Nächster Kanzleitag in Aldenhoven – 02.02.2018

Bild: Stefanie Haßiepen

Bild: Stefanie Haßiepen

Der nächste

Kanzleitag in Aldenhoven:

Freitag, 02.02.2018

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin unter Tel. (0 24 34) 42 72

Nächste Facebook-Fragestunden „Hartz 4“ und „Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“ – 13.01.2018

Bild: fotomek / fotolia.de

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Die nächsten

Facebook-Fragestunden

zu den Themen

„Hartz 4“
„Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“

Samstag, 13.01.2018

Achtung! Auf Grund eines persönlichen Termins finden diese Fragestunden
ausnahmsweise erst um 15:00 Uhr (Hartz 4) und 16:00 
Uhr (Trennung, Scheidung …)
statt.

 

 

Nächster Kanzleitag in Aldenhoven – 12.01.2018

Bild: Stefanie Haßiepen

Bild: Stefanie Haßiepen

Der nächste

Kanzleitag in Aldenhoven:

Freitag, 12.01.2018

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin unter Tel. (0 24 34) 42 72

Unsere Facebook-Fragestunden 2018 – „Hartz 4“ und „Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“

Bild: fotomek / fotolia.de

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Die Termine für unsere

Facebook-Fragestunden

zu den Themen

„Hartz 4“ und „Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“

sind festgelegt.

 

 

Die Fragestunden finden immer am ersten Samstag im Monat (außer in den Sommerferien NRW sowie im Juni und November) statt, also am

Sa., 13.01.2018

Sa., 03.02.2018

Sa., 03.03.2018

Sa., 14.04.2018

Sa., 05.05.2018

Sa., 16.06.2018
(abweichend)

Sa., 07.07.2018

Sa., 08.09.2018

Sa., 06.10.2018

Sa., 10.11.2018
(abweichend)

Sa., 08.12.2018

Die Facebook-Fragestunden zum Thema „Hartz 4“ fangen jeweils um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zum Thema „Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“ jeweils von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr an.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Zu den einzelnen Fragestunden wird auf unserer Facebookseite immer ein eigener Post eingestellt, in dessen Kommentaren dann die Fragen und Antworten veröffentlicht werden.

Ein frohes und gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2018 !!!

Bild: Floydine / fotolia.de

Bild: Floydine / fotolia.de

 

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir

ein frohes,

gesundes,

erfolgreiches,

neues Jahr 2018 !!!!

Wir wünschen einen „guten Rutsch“

Bild: Daniel Berkmann / fotolia.de

Bild: Daniel Berkmann / fotolia.de

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen

„guten Rutsch“

in das neue Jahr 2018

 

Ihr Team von der

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen

Öffnungszeiten 24.12.2017-01.01.2018

Bild: Floydine / fotolia.de

Bild: Floydine / fotolia.de

In der Zeit vom

24.12.2017 bis 01.01.2018

bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

Ab dem 02.01.2018 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir dürfen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2018 wünschen!

Vielen Dank!

Mehr Unterhalt für Trennungskinder – Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018

Bild: Stockfotos-MG / fotolia.de

Bild: Stockfotos-MG / fotolia.de

Ab dem 01. Januar 2018 haben Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt. Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, welche durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf turnusmäßig seit 1962 als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts neu veröffentlicht wird und den sogenannten „Tabellenunterhalt“ festlegt.

Je nach Alter des Kindes sowie Einkommen des/der Unterhaltspflichtigen steigt der Kindesunterhalt zwischen sechs und zwölf Euro pro Monat. Die Bedarfssätze werden dabei in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils fünf Prozent und in der 6. bis 10. Einkommensgruppe um jeweils achte Prozent angehoben. Die Unterhaltssätze für volljährige Kinder bleiben unverändert.

Erstmals seit gut zehn Jahren hebt das OLG nun auch die Einkommensgruppen an. Die Tabelle beginnt daher im Jahr 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von Euro 1900 statt bisher Euro 1500 und endet mit Euro 5500 statt bisher Euro 5100. Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf wird von Euro 90 auf Euro 100 erhöht.

Tipp:

Allen Unterhaltsberechtigten wird geraten, sich nunmehr fachkundig beraten zu lassen, ob und wie eine Erhöhung des von dem/der Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Kindesunterhalts durchgesetzt werden kann. Dabei werden zunächst die Informationen über das Einkommen eingeholt, der Unterhalt sodann neu berechnet und eingefordert.

Es wird zu erwarten sein, dass sich einige Rechtsstreitigkeiten nicht verhindern lassen. Ein Verzicht oder eine Forderung „ins Blaue hinein“ sollte aber auf keinen Fall gestellt werden, denn es sind natürlich auch Situationen denkbar, in welchen der/die Unterhaltspflichtige durch die Änderung der Einkommensgruppe weniger bezahlen müsste.

„Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2018 (Unterhalt in Euro):

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Kind 0-5 Jahre Kind 6-11 Jahre Kind 12-17 Jahre Kind ab 18 Jahren
bis 1900 348 399 467 527
1901-2300 366 419 491 554
2301-2700 383 439 514 580
2701-3100 401 459 538 607
3101-3500 418 479 561 633
3501-3900 446 511 598 675
3901-4300 474 543 636 717
4301-4700 502 575 673 759
4700-5100 529 607 710 802
5101-5500 557 639 748 844
ab 5501 nach den Umständen des Falles

(Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte lassen Sie sich unbedingt durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!)