
Herzlich willkommen bei unserem heutigen Artikel in unserer Reihe „Familienrecht, aber richtig“, in welcher wir Ihnen gerne Tipps und Anregungen rund um die Themen „Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindeswohl“ geben möchten. Neue Artikel in dieser Reihe erscheinen in der Regel immer mittwochs in den Abendstunden.
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Im letzten Beitrag haben wir geklärt, was die sogenannte „Mediation“ eigentlich ist.
Heute beantworten wir Fragen rund um das „Nestmodell“ im Umgangsrecht
Der „Standard“ im Umgangsrecht, also wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, wird meist so geregelt, dass der nicht betreuende Elternteil das Kind zu bestimmten Tagen zu sich nimmt, etwa an jedem zweiten Wochenende von Freitag bis Sonntag.
Es gibt aber auch das Wechselmodell, von welchem ich hier schon berichtete, bei welchem das Kind abwechselnd für praktisch die gleiche Zeit bei den Elternteilen abwechselnd wohnt.
In allen diesen Fällen ist es aber so, dass das Kind zwischen den Eltern pendeln muss. Die Eltern haben also jeweils einen festen Wohnsitz, das Kind hingegen wohnt, wie man so oft sagt, „aus dem Koffer“, jedenfalls an den Umgangstagen.
Ein großer Kritikpunkt dieser Lösungen ist es daher auch, die Kinder kämen nicht zur Ruhe, da sie keinen für sich festen Stammplatz hätten, sich je nach Entfernung der Wohnorte auch mit den Freunden und Freundinnen des jeweils anderen Wohnortes nicht verabreden könnten oder Aktivitäten zum Beispiel in Vereinen nur noch eingeschränkt wahrnehmen könnten. Hinzu kommt auch die Reisezeit, welche das Kind jeweils auf sich nehmen muss. So wird dann oft behauptet, die Last der elterlichen Trennung trage auf jeden Fall im Hinblick auf die Wohnsituation allein das Kind.
Damit kamen dann schlaue Leute auf eine neue Idee und fragten sich: „Wie wäre es, wenn das Kind wohnen bleibt und die Eltern pendeln?“
Das „Nestmodell“ war geboren.
Hierbei bleibt dann also das Kind im Nest sitzen und die Eltern ziehen zum Beispiel wochenweise jeweils zu dem Kind, während der andere Elternteil in seine eigene Wohnung zieht. So bleiben dem Kind wesentliche Faktoren wie Umgebung, Freundeskreis, Schule und dergleichen ohne weiteren Aufwand an Umgangstagen erhalten und die Eltern müssen die Last der Trennung tragen. Auch kann das Kind bei dieser Lösung in seiner gewohnten Umgebung den Alltag mit den Elternteilen abwechselnd erleben und auch in geschützter Atmosphäre, nämlich der „eigenen“ Wohnung von den vorhandenen Unterschiedenen profitieren oder lernen.
Theoretisch spricht also viel für das Nestmodell und es wird auch keine schlechte Lösung sein.
Doch diese Lösung setzt einiges an Potential bei den Eltern voraus.
So müssen die Eltern sich absolut einig sein, dieses Modell fahren zu wollen. Sie müssen akzeptieren, dass der andere Elternteil sich in der „Teilzeit“-gemeinsamen Wohnung ebenso frei ausleben darf, wie sie selbst, können also nur eingeschränkt eigene Vorstellungen in der gemeinsamen Wohnung realisieren. Sie müssen aufeinander Rücksicht nehmen und ggf. sogar einen neuen Lebensgefährten des anderen Elternteils in diesen Räumen und in dem elterlichen Bett dulden. Bereits hier werden sich viele Eltern die Frage stellen und ehrlich beantworten müssen, ob sie dies denn können.
Aber auch finanziell stellt das Nestmodell hohe Anforderungen. Denn letztlich müssen drei Wohnungen finanziert werden: Die gemeinsame Wohnung und für jeden Elternteil eine eigene Wohnung. Das kostet, denn in den anderen Umgangsmodellen sind es „nur“ zwei Wohnungen die bezahlt werden wollen. Hinzu kommt natürlich auch noch die Ausstattung der Wohnungen, denn wer möchte schon in einer leeren Wohnung hocken?
Sie sehen. Was theoretisch so sinnvoll erscheint, kann in der Realität meist gar nicht umgesetzt werden. Und daran wird dieses Modell der Aufteilung der kindlichen Zeit wohl zumeist scheitern.
Doch der Kern der Idee dieses Modells ist meines Erachtens auch ein viel wichtigerer Punkt. Es erfordert bedingungslose Zusammenarbeit der Eltern zum Wohle des Kindes, was insbesondere in der Trennungssituation und Trennungszeit ohnehin die größte Herausforderung ist. Und mal ernsthaft: Wer derart großes Vertrauen, Verständnis und Rücksichtnahme füreinander hat, wird sich in der Realität kaum trennen. Und doch … es gibt, das habe ich in meiner Kanzlei bislang eigentlich jeden Tag auf’s Neue erfahren dürfen, rein Nichts, was es nicht gibt.
So ist es auch vollkommen unerheblich, welches Modell Sie nun wählen. Das Wichtigste ist ein ehrliches Verständnis für die Sorgen des Kindes und respektvoller Umgang miteinander auch während und nach der Trennung.
Auch hier wird es Ihnen Ihr Kind sicherlich sehr danken!
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Für die nächste Woche habe ich wieder einen besonderen Beitrag aus dem Scheidungsrecht geplant. Dieser nennt sich: „Was ist dieses Trennungsjahr“. Seien Sie wie immer gespannt. Ich freue mich, Sie dann hier wieder begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen bis dahin eine schöne Woche.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-
-Mediator-
-Fachanwalt für Familienrecht-
-Fachanwalt für Sozialrecht-