Neues Video – SGB II (Hartz IV) – Auszahlung von Resturlaub ist kein Einkommen

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SGB II (Hartz IV): Die Auszahlung von Resturlaub ist kein Einkommen, sagt das Sozialgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erläutert en aktuellen Sachstand und erklärt, was zu tun ist, wenn das Jobcenter anders handelt.


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