Hartz IV (ALG II) Regelsätze ab 2013

Nach dem Willen der Gesetzgebung soll der Regelsatz für Empfänger des Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz IV“) ab Januar 2013 steigen.

Die Regelsätze beliefen sich dann, soweit der Bundesrat noch zustimmt auf folgende Beträge:

Alleinstehende oder Alleinerziehender: Euro 382,00 (+ Euro 8,00) = 100%

Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft (BG): Euro 345,00 (+ Euro 8,00)

Erwerbsfähige in einer BG (18-25 Jahre und Personen bis 25 Jahre ohne Zustimmung ausgezogen): Euro 299,00 (+ Euro 8,00)

Kinder 14 – 17 Jahre: Euro 289,00 (+ Euro 2,00)

Kinder 6 – 13 Jahre: Euro 255,00 (+ Euro 4,00)

Kinder unter 6 Jahren: Euro 224,00 (+ Euro 5,00)

Die Beträge in Klammern sind die Erhöhungsbeträge gegenüber den 2012 geltenden Sätzen.

Wir informieren Sie gerne wieder, sobald uns die Kenntnis der tatsächlich gesetzlich beschlossenen Beträge vorliegt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.