Gut vorbereitet in das Anwaltsgespräch gehen …

Zitat des TagesEine gute Vorbereitung hilft, die Beratung bei Ihrem Rechtsanwalt erfolgreich zu führen…

…daher darf ich Ihnen ein paar Tipps geben, wie Sie ein solches Beratungsgespräch gut vorbereiten können, so dass die Beratung erfolgreicher und zielgerichteter erfolgen kann.

  • Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin
    Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, aber ich darf noch einmal darum bitten. Vereinbaren Sie immer für eine Beratung einen konkreten Gesprächstermin über mein Büro. Dieses erreichen Sie zu unseren Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 Uhr – 12:30 Uhr und Mo,Di,Do 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) unter der Telefonnummer (0 24 34) 98 30 100. Alternativ können Sie auch per Email an kanzlei(at)rechtsanwalt-wegberg.de anfragen.Schildern Sie uns, um was genau es geht, denn nur dann können wir Ihnen sagen, ob wir für Sie der richtige Ansprechpartner sind und können einschätzen oder ob Ihrer Sache wegen ablaufender Fristen eine höhere Priorität zuzuweisen ist.Bitte hinterlassen Sie uns auch immer eine Rückrufnummer, unter welcher wir Sie erreichen können.
  • Handeln Sie schnell
    Oft laufen kurze Fristen. Dies ist vor allem der Fall, wenn es um Streitigkeiten mit Behörden, Arbeitgebern und vor allem um Verkehrsunfälle geht. Aber auch Gewaltschutzsachen dulden meist keinen Aufschub.Ist eine Frist erst einmal abgelaufen, kann es unmöglich sein, noch etwas für Sie zu tun.Darum meine Bitte an Sie … handeln Sie schnell und rufen Sie uns umgehend an, sobald Ihnen eine rechtliche Auseinandersetzung ins Haus kommt. Eilt es besonders, weisen Sie uns bei Ihrem ersten Anruf auch direkt darauf hin, damit wir Ihren Fall ggf. noch in ausschließlich für Eilfälle reservierten Zeiten annehmen können.
  • Sammeln Sie Fakten
    Je genauer Sie uns Ihren Fall bei dem ersten Gespräch schildern können, umso genauer und zielgerichteter ist es möglich, Ihre Interessen zu vertreten.Notieren Sie sich daher in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So können Sie auch dafür Sorge tragen, keine wichtigen Punkte zu vergessen.Was passierte wann und wie kam es dazu? Wer war beteiligt, wer hat etwas mitbekommen?

    Eine merkwürdige, aber wichtige Bitte: Seien Sie ehrlich zu sich und Ihrem Anwalt. Ich muss die ungeschönten Fakten kennen … und habe darüber absolute Schweigepflicht!

  • Stellen Sie alle Dokumente zusammen
    Bitte sammeln Sie alle Dokumente, welche irgendwie für Ihre Sache wichtig sein könnten. Dazu gehören Briefe, Verträge, Gesprächsnotizen, Bilder, Daten etc.Vermerken Sie sich auch, wann Sie Briefe o.drgl. erhalten haben, denn daraus errechnen sich oft Fristen. Bewahren Sie Briefumschläge auf. Dies gilt vor allem für die gelben Briefumschläge, mit denen z.B. Klagen etc. zugestellt werden. Diese sind besonders wichtig.Bringen Sie lieber zu viele Unterlagen, als zu wenige Unterlagen mit. Gemeinsam können wir diese durchsehen und „aussieben“, um die relevanten Daten verwenden zu können.
  • Listen Sie Zeugen auf
    Wenn Sie Zeugen benennen können, welche einen Sachverhalt selbst beobachtet haben, notieren Sie bitte deren vollständigen Namen und Adresse. Eine entsprechende Liste ist für mich als Rechtsanwalt ein wichtiges Werkzeug bei der weiteren Bearbeitung Ihres Falles.Sofern es Ihnen möglich ist, schreiben Sie auch auf, wer dieser Zeuginnen/Zeugen was beobachtet hat/haben kann. Dies können z.B. Passanten bei einem Verkehrsunfall sein oder Personen, welche ein Gespräch mitbekommen haben.
  • Legen Sie das von Ihnen angestrebte Ziel fest
    Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, legen wir gemeinsam das Ziel der anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung fest. Hierbei hilft es, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, was Sie erreichen möchten.Manchmal kann es darum gehen, mit dem Gegner eine Einigung zu finden, manchmal geht es darum, eine Sache vor Gericht zu klären. Dies sollte möglichst frühzeitig besprochen werden.
  • Nehmen Sie persönliche Daten mit
    Bitte bringen Sie zu dem Gespräch alle Ihre persönlichen Daten (Telefonnummer, Adresse, Kontonummer, etc.) mit.Sofern Ihnen die detaillierten Daten bekannt sind, bringen Sie diese auch über den/die Gegner oder weitere Beteiligte mit.
  • Sprechen Sie mit uns über das Finanzielle
    Ein großes Anliegen ist es mir, mit Ihnen bereits zu Beginn der Beratung und/oder Vertretung die finanziellen Dinge offen anzusprechen. So können die anfallenden Gebühren, ein etwaiges Prozessrisko, mögliche finanzielle Hilfen u.drgl. ausgiebig und in Ruhe dargestellt werden und Sie wissen direkt von vorneherein, was auf Sie zukommen kann oder welches Risiko mit Ihrem angestrebten Ziel einhergeht.Lassen Sie uns offen darüber reden. Wir können dann festlegen, ob wir z.B. streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer zu vereinbarenden Gebührenvereinbarung etc. abrechnen und so den für Sie günstigsten Weg herausfinden.
  • Klären Sie die Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung
    Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist es hervorragend, wenn Sie bereits im Vorfeld der ersten Beratung mit dieser abklären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Dies können Sie in den meisten Fällen telefonisch abfragen. Sie erhalten dann eine sogenannte Schadennummer, welche Sie bitte gemeinsam mit den weiteren Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung zum Beratungsgespräch mitbringen wollen. So kann ich dann direkt mit der Versicherung abrechnen. Ein etwaiger Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) muss natürlich mit Ihnen abgerechnet werden.Bitte beachten Sie, dass wir eine erste Kostendeckungsanfrage in der Regel auch von hier aus stellen können. Sollte es über diese erste Anfrage hinaus aber zu weiterem notwendigen Schriftverkehr oder gar Streit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kommen, wäre dies ein getrenntes Mandat, welches dann eigene Gebühren auslöst. Gerne beantworte ich Ihnen hierzu weitere Fragen.
  • Klären Sie evtl. Ansprüche auf Beratungshilfe vor dem Termin ab
    Verfügen Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung und haben Sie nicht genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsstreit zu führen, können Sie für die erste Beratung bzw. außergerichtliche Vertretung ggf. Beratungshilfe in Anspruch nehmen.Diese können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Dort erhalten Sie dann ggf. einen sogenannten Beratungshilfeschein, welchen Sie mit zur ersten Beratung mitbringen. Auch wird in diesem Fall eine Beratungshilfegebühr in Höhe von derzeit Euro 10,00 (demnächst Euro 15,00) fällig, welche von Ihnen vor der Beratung in meinem Büro einzuzahlen ist.Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Beratungshilfemandate nur noch annehmen können, wenn Sie sich zuvor einen Beratungshilfeschein bei dem Amtsgericht besorgt haben. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie gerne über mein Büro.

Mit dieser Übersicht hoffe ich, Ihnen einen Einblick in eine gute Vorbereitung eines Beratungsgespräches mit Ihrem Anwalt gegeben zu haben.


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