Helmpflicht für Fahrradfahrer durch die Hintertür? – Das Urteil des OLG Schleswig-Holstein

Am 5.6.2013 sprach das OLG Schleswig-Holstein ein Urteil und entschied, dass Radfahrer ohne Helm bei einem Unfall eine Mitschuld tragen, wenn der Helm bei dem anschließenden Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte.

Das Urteil hat viel Unmut und Unverständnis hervorgerufen und wird wohl zum BGH hochgereicht, damit es dort überprüfen werden kann.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt den Hintergrund des Urteils und erläutert, weshalb das Urteil die Welt des Rechts so verwundert hat.

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