Vorlage eines Attestes ab erstem Krankheitstag darf verlangt werden

In einem viel beachteten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 14.11.2012 (Az. 5 AZR 886/11) entschieden, dass ein Arbeitgeber berechtigt ist, von einem erkrankten Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung über Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu Verlangen.

Das BAG verweist in seinem Urteil auf § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG.

Besondere Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts bestehen nicht. Insbesondere sei, so das BAG, kein begründeter Täuschungsverdacht erforderlich. Eine tarifliche Regelung stehe dem nur entgegen, wenn darin das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG ausdrücklich ausgeschlossen werde.

(Vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11)

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