6. Facebook-Fragestunde zu Themen rund um Hartz IV eröffnet

Facebook-Fragestunde ALG 2 (Hartz IV) – 23.08.2014 – eröffnet !

Auf geht’s. Die Fragestunde ist eröffnet. Bitte stellen Sie Ihre Fragen ausschließlich als Kommentar zu dem entsprechenden Post auf unserer Facebook-Seite.

Die weiteren Spielregeln sind:

Die Fragestunde ist ein kostenloses Angebot von mir. Ein Mandatsverhältnis wird durch die Beantwortung von Fragen nicht begründet. Auch ein Rechtsanspruch auf Beantwortung von Fragen besteht nicht.
Zulässig sind ausschließlich allgemeine Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Fragen, welche individuelle Rechtsfragen berühren, werden nicht beantwortet, dies gilt vor allem, wenn die Fragestellung bereits auf einen bestimmten Rechtsfall hindeutet.
Ich behalte mir das Recht vor, Personen von der Fragestunde auszuschließen und Kommentare zu löschen oder zu verbergen.
Zunächst hat jeder Teilnehmer eine Frage frei.
Ich darf darum bitten, keine Diskussion zu eröffnen, sondern lediglich eine Frage zu stellen, da sonst die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Nach Ende der Fragestunde gegen 12:00 Uhr werde ich mir Zeit nehmen, um zu versuchen, auch die bis dahin unbeantworteten Fragen noch zu beantworten. Neue Fragestellungen nach 12:00 Uhr können dann aber nicht mehr beantwortet werden.
Diese Fragestunde dient dazu, allgemeine Fragen zu beantworten. Daher sollen allgemeine Meinungen über Hartz IV oder eine Diskussion hierüber vermieden werden. Dies ist nicht der richtige Platz dafür. Gleiches gilt für Schelte von Behörden, Beschuldigungen etc. Ich denke, Sie wissen, was gemeint ist. Auch Werbung für andere Seiten hat hier keinen Platz.
Natürlich sind jedwede Art von strafrechtlich relevanten Kommentaren verboten und hier muss ich mir auch Vorbehalten, ggf. gegen den/die Kommentator/in vorzugehen, denn meine Facebookseite soll sachlich informieren und nicht Plattform für negative Kampagnen sein.

Das sind die wesentlichen Punkte. Im Rahmen der Kommentare werde ich immer wieder einmal auf diesen Post hinweisen.


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Neues Video – SGB II (Hartz IV) – Neue Software für Jobcenter „Allegro“

Neues Video auf unserem YouTube-Kanal online:

Ab dem 18.08.2014 führen die Jobcenter ihre neue Software „Allegro“ ein. Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen gibt eine kurze Einführung.

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6. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um ALG 2 (Hartz IV) – 23.08.2014

AnkündigungDie 6. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) rückt näher.

Am

Samstag, 23.08.2014 zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr

können dann allgemeine Fragen rund um Hartz IV gestellt werden. Ich werde mich bemühen, die in dieser Zeit gestellten Fragen dann auch direkt zu beantworten. Je nach Aufkommen mag dies natürlich auch ein wenig dauern.

Einen Hinweis habe ich:
Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden können. Gerne kann ich Ihnen aber hierzu Unterlagen für meine Beauftragung zukommen lassen.

Bitte den Hinweis auf die Fragestunde teilen, teilen, teilen … dann haben möglichst viele Personen etwas davon!


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Neues Video – SGB II (Hartz IV) – Zwei Löhne in einem Monat gezahlt. Was ist mit den Freibeträgen?

Neues Video (RA-MotoVlog) online:

SGB II (Hartz IV):
Wenn Löhne für zwei Monate in einem gezahlt werden, was passiert dann mit den Freibeträgen?

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen gibt Antwort.


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Neues Video zum Thema Beratungshilfe

Ab sofort ist wieder ein neues RA-MotoVlog online. Diesmal geht es um das Thema „Beratungshilfe“ und die Fragen, was das ist, wer sie bekommen kann, wie man sie beantragt usw. …


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SGB II/ALG II (Hartz IV): Neues Video zum Thema Eingliederungsvereinbarungen

Ab sofort ist wieder ein neues RA-MotoVlog online. Diesmal geht es um das Thema „Eingliederungsvereinbarung“ und die Frage, ob diese unterschrieben werden sollen oder nicht.


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Facebook-Fragestunde ALG 2 (Hartz IV): Die Spielregeln für den 02.08.2014

Nun ist es fast soweit.

Gleich beginnt die Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Für die Fragestunde sind noch einige Spielregeln aufzustellen, die ich nachfolgend aufführe.

Ganz wichtig: Es werden nur Fragen beantwortet, welche in dem Facebook-Post „Facebook-Fragestunde ALG 2 (Hartz IV) – 02.08.2014 – eröffnet“ als Kommentar gepostet werden !

Die weiteren Regeln sind:

  • Die Fragestunde ist ein kostenloses Angebot von mir. Ein Mandatsverhältnis wird durch die Beantwortung von Fragen nicht begründet. Auch ein Rechtsanspruch auf Beantwortung von Fragen besteht nicht.
  • Zulässig sind ausschließlich allgemeine Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Fragen, welche individuelle Rechtsfragen berühren, werden nicht beantwortet, dies gilt vor allem, wenn die Fragestellung bereits auf einen bestimmten Rechtsfall hindeutet.
  • Ich behalte mir das Recht vor, Personen von der Fragestunde auszuschließen und Kommentare zu löschen oder zu verbergen.
  • Zunächst hat jeder Teilnehmer eine Frage frei.
  • Ich darf darum bitten, keine Diskussion zu eröffnen, sondern lediglich eine Frage zu stellen, da sonst die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist.
  • Nach Ende der Fragestunde gegen 12:00 Uhr werde ich mir Zeit nehmen, um zu versuchen, auch die bis dahin unbeantworteten Fragen noch zu beantworten. Neue Fragestellungen nach 12:00 Uhr können dann aber nicht mehr beantwortet werden.
  • Diese Fragestunde dient dazu, allgemeine Fragen zu beantworten. Daher sollen allgemeine Meinungen über Hartz IV oder eine Diskussion hierüber vermieden werden. Dies ist nicht der richtige Platz dafür. Gleiches gilt für Schelte von Behörden, Beschuldigungen etc. Ich denke, Sie wissen, was gemeint ist. Auch Werbung für andere Seiten hat hier keinen Platz.
  • Natürlich sind jedwede Art von strafrechtlich relevanten Kommentaren verboten und hier muss ich mir auch Vorbehalten, ggf. gegen den/die Kommentator/in vorzugehen, denn meine Facebookseite soll sachlich informieren und nicht Plattform für negative Kampagnen sein.

Das sind die wesentlichen Punkte. Im Rahmen der Kommentare werde ich immer wieder einmal auf diesen Post hinweisen.

Also, hier ist alles vorbereitet … gleich kann es losgehen … bin auf die Resonanz gespannt … 🙂


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5. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um ALG 2 (Hartz IV) – 02.08.2014

AnkündigungDie 5. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) rückt näher.

Am

Samstag, 02.08.2014 zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr

können dann allgemeine Fragen rund um Hartz IV gestellt werden. Ich werde mich bemühen, die in dieser Zeit gestellten Fragen dann auch direkt zu beantworten. Je nach Aufkommen mag dies natürlich auch ein wenig dauern.

Einen Hinweis habe ich:
Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden können. Gerne kann ich Ihnen aber hierzu Unterlagen für meine Beauftragung zukommen lassen.

Bitte den Hinweis auf die Fragestunde teilen, teilen, teilen … dann haben möglichst viele Personen etwas davon!


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Weitere Informationen: Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um ALG 2 (Hartz IV) – 02.08.2014

AnkündigungWeitere Informationen: Die 5. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Samstag, 02.08.2014 zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr

Geplant ist nunmehr, die Fragestunde hier auf der Facebookseite zu eröffnen. Über die Kommentarfunktion können dann allgemeine (!) Fragen gestellt werden und ich werde versuchen diese zu beantworten.

Hierbei wird zunächst pro Fragesteller/in nur die erste Anfrage bearbeitet. Eine Diskussion kann nach Abschluss der Fragestunde sicherlich weitergeführt werden, ich darf aber um Verständnis dafür bitten, dass diese von mir während der Fragestunde eher nicht geleistet werden kann.

Bitte beachten Sie:
Es werden nur Kommentare in der Fragestunde eröffnet, die zu dem Post „Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um ALG 2 (Hartz IV) eröffnet“ auf unserer Facebookseite https://www.facebook.com/rahassiepen hinterlassen werden.

Gerne werde ich mich bemühen, alle (allgemeinen) Fragen zu beantworten. Dies mag natürlich dauern 😉

Einen Hinweis habe ich (sehr wichtig):
Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie dies unbedingt bei der Fragestellung, da ich ansonsten nur mit einem Standardtext auf individuelle Einzelfälle antworten kann. Gerne kann ich Ihnen aber hierzu Unterlagen für meine Beauftragung zukommen lassen.

Sehr gespannt bin ich auf die Resonanz!


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Hartz IV: Der Briefkasten des Jobcenters … ein schwarzes Loch?

Zitat des TagesAus aktuellem Anlass möchte ich an dieser Stelle auf eine aus meiner Sicht schlimme Entwicklung hinweisen.

Immer öfter fragen Mandanten nach einer Strafverteidigung an, weil sie von der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen bekommen.

Der Betrug soll dadurch begangen worden sein, dass Belege z.B. über Einkommen den Jobcentern nicht vorgelegt worden sein sollen und es dadurch zu Überzahlungen gekommen ist.

Wenn man z.B. schwankendes Einkommen hat oder gar einen neuen Job annimmt, muss man dem Jobcenter regelmäßig und unverzüglich das Einkommen bzw. die Jobaufnahme anzeigen. Das versteht sich von selbst.

Doch was passiert, wenn man die Belege abgeben möchte, aber der oder die Sachbearbeiter/in keine Zeit hat und anweist, man solle die Belege doch in den Briefkasten des Jobcenters einwerfen.

Manchmal hat man dann den Eindruck, man habe damit den ersten Beweis für ein „schwarzes Loch“ gefunden. Immer wieder kommen nämlich Mandanten zu mir mit Problemen, weil solche Belege, welche in die Briefkästen der Jobcenter eingeworfen wurden, abhanden gekommen sind.

Im schlimmsten Fall hat man (naturgemäß) keinerlei Nachweis dafür, die Belege tatsächlich eingeworfen zu haben.

Wenn es dann zu Überzahlungen gekommen ist, tendieren offenbar immer mehr Jobcenter dazu, Strafanzeige wegen Betruges (Irrtumserregung durch Nichtmitteilung des Einkommens) zu stellen. Die Staatsanwaltschaften klagen diese Sachen dann meist auch an, so dass es zu einer Vielzahl von Strafverfahren kommt. Oft erfolgt eine Verurteilung oder bei Einstellung bleibt man auf den Verfahrenskosten sitzen.

Nun wissen aber viele Hilfeempfänger, dass leider immer wieder Papiere bei den Jobcentern abhanden kommen oder einfach in falsche Akten abgeheftet werden. Auch das ist dem Grunde nach menschlich, denn bei einer solchen Vielzahl von Akten, welche in den Jobcentern verwaltet werden, kann dies einfach passieren. Sicherlich könnten wir an dieser Stelle über die Häufigkeit lange diskutieren, doch führt dies weg von dem, was Ihnen im Leistungsbezug dringend anzuraten ist.

Bei Verlust solcher Dokumente sind nämlich zunächst einmal Sie in der Beweispflicht, die Dokumente ordnungsgemäß jedenfalls in den Briefkasten eingeworfen zu haben.

Doch einmal ehrlich … wer macht sich darüber zunächst einmal Gedanken. Wenn ich etwas in einen Briefkasten einwerfe, gehe ich davon aus, dass es auch angekommen ist.

Aus diesem Grunde empfehle ich bei wichtigen Unterlagen, welche den Jobcentern nachgewiesen werden müssen, den Einwurf oder die Abgabe belegen zu können.

Hierzu sollten Sie sich, sofern die Sachbearbeiter es tatsächlich durchführen, entweder den Erhalt quittieren lassen (z.B. auf einem Satz Kopien) oder die Übergabe/den Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen vornehmen. Die Zeugen sollten dabei im Übrigen nicht nur aussagen können, dass „ein Briefumschlag“ eingeworfen wurde, sondern auch, welcher Inhalt darin enthalten war. Also sollte der Umschlag am besten im Beisein des Zeugen gepackt und eingeworfen werden.

Eine Alternative wäre es u.U., den Einwurf in den Briefkasten z.B. auf Video aufzunehmen. Dabei sollte zum einen darauf geachtet werden, dass auch hier der Inhalt erkennbar ist und zum anderen, dass der Datenschutz anderer Personen unbedingt gewährleistet bleiben muss. Videoaufnahmen Dritter sind i.d.R. nur mit deren ausrücklicher Genehmigung zulässig.

Bitte, nehmen Sie diesen Ratschlag nicht zu sehr auf die leichte Schulter. Die Mandate wegen Betrugsanzeigen häufen sich und ich bin mir auch bei einer gewissen Quote von berechtigten Anzeigen sicher, dass diese Menge von Betrugsvorwürfen schon statistisch sehr unwahrscheinlich sein dürfte.

Sorgen Sie für einen Nachweis des Zugangs der Unterlagen beim Jobcenter … und bewahren Sie den Nachweis gut auf!

Wenn der Staatsanwalt dann dennoch dreimal klingelt und die Anklageschrift ins Haus flattert, fragen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, wie Sie sich verhalten sollen. Er weiss, wie die Sache vielleicht doch noch gerettet werden kann!


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