Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt

paragraph2Mit zunehmender Präsenz im Cyberspace, steigt die Gefahr, Opfer von sog. „Cybermobbing“ oder „Cyberstalking“ zu werden.

Diese Begriffe umfassen dabei verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen. Diese Taten werden dabei eben nicht von Angesicht zu Angesicht, sondern über das Internet, in Chatrooms, über Facebook oder sonstige Dienste begangen. Oft werden auch diffamierende Bilder von den Opfern ohne deren Zustimmung in das weltweite Netz gestellt.

Generell lässt sich sagen, dass die verschiedenen Tatformen dabei immer darauf abzielen, eine oder mehrere bestimmte Personen dadurch zu mobben, dass Beleidigungen, falsche Behauptungen, Bloßstellungen usw. über sie verbreitet werden.

Die Opfer erfahren manchmal direkt davon, indem sie auch tatsächlicher Adressat der Angriffe sind. Oft werden diese Taten aber auch an dritter Stelle begangen, so dass die Opfer nur zufällig darüber erfahren.

Täter und Opfer können bei diesen Angriffen auf beiden Seiten Erwachsene, Jugendliche und Kinder sein. Auch finden diese Angriffe in allen sog. „sozialen Schichten“ statt.

Was vielleicht manchmal von den Tätern als „witzig“ empfunden wird, kann für das Opfer dramatische Folgen nach sich ziehen. Nicht selten findet eine gesellschaftliche Isolierung statt. Opfer leiden aber auch unter körperlichen Syndromen, wie Stress, unter psychischen Problemen. Im schlimmsten Fall, wenn die Opfer einfach nicht mehr weiter wissen, kommt es gar zum Selbstmord. Die Presse berichtet leider immer wieder darüber.

Was den Tätern oft erst viel zu spät klar wird, ist die Tatsache, dass sie tatsächlich „Täter“ im Sinne des Wortes sind.

Das „Cyber-Mobbing“ ist zwar in Deutschland nicht als eigener Straftatbestand kodifiziert. Die einzelnen Formen sind aber oft strafbar und können daher staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und auch Verurteilungen wegen Beleidigung, Nachstellen oder schlimmere Straftatbestände nach sich ziehen. Je nach Schwere der Tat, kann dies dann auch für den Täter nicht wieder gutzumachende Folgen für das ganze Leben nach sich ziehen.

Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Unterlassungsansprüche und Schadenersatzzahlungen kommen in Betracht.

Die Folgen sind erheblich, für beide Seiten, und kosten eine Menge Geld und Nerven. Eintragungen im Strafregister der Täter sind ebenfalls eine Folge, die den meisten Tätern (und Täterinnen) erst im Nachhinein klar wird, aber dann ist es zu spät.

Opfer von Cybermobbing sollten sich unbedingt wehren, sollten Unterlassungsansprüche durchsetzen und ggf. auch vor Strafanzeigen nicht zurückschrecken.

Zwar mag je nach Schwere des Mobbing auch zunächst ein klärendes Gespräch für Abhilfe sorgen. Man sollte aber nicht zu lange warten, ob und wann sich der Täter oder die Täterin denn auf ein solches Gespräch einlässt.

Weitere ausführliche Informationen mit Links zu guten weiteren Ausführungen finden Sie auch auf Wikipedia.

Sind Sie Opfer von Cyberstalking oder Cybermobbing, nehmen Sie schnell Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf, um die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Fertigen Sie auch immer Ausdrucke von solchen Taten im Internet zur Beweissicherung an. Diese helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen.

Handeln Sie überlegt, aber zügig und schnell.

Cybermobbing ist eben KEIN Kavaliersdelikt, sondern nicht nur menschlich verachtenswert, sondern eben auch straf- und/oder zivilrechtlich relevant.

Beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zum Gewaltschutz.


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Bitte beachten Sie auch unseren rechtlichen Hinweis.

Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt

Mit zunehmender Präsenz im Cyberspace, steigt die Gefahr, Opfer von sog. „Cybermobbing“ oder „Cyberstalking“ zu werden.

Diese Begriffe umfassen dabei verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen. Diese Taten werden dabei eben nicht von Angesicht zu Angesicht, sondern über das Internet, in Chatrooms, über Facebook oder sonstige Dienste begangen. Oft werden auch diffamierende Bilder von den Opfern ohne deren Zustimmung in das weltweite Netz gestellt.

Generell lässt sich sagen, dass die verschiedenen Tatformen dabei immer darauf abzielen, eine oder mehrere bestimmte Personen dadurch zu mobben, dass Beleidigungen, falsche Behauptungen, Bloßstellungen usw. über sie verbreitet werden.

Die Opfer erfahren manchmal direkt davon, indem sie auch tatsächlicher Adressat der Angriffe sind. Oft werden diese Taten aber auch an dritter Stelle begangen, so dass die Opfer nur zufällig darüber erfahren.

Täter und Opfer können bei diesen Angriffen auf beiden Seiten Erwachsene, Jugendliche und Kinder sein. Auch finden diese Angriffe in allen sog. „sozialen Schichten“ statt.

Was vielleicht manchmal von den Tätern als „witzig“ empfunden wird, kann für das Opfer dramatische Folgen nach sich ziehen. Nicht selten findet eine gesellschaftliche Isolierung statt. Opfer leiden aber auch unter körperlichen Syndromen, wie Stress, unter psychischen Problemen. Im schlimmsten Fall, wenn die Opfer einfach nicht mehr weiter wissen, kommt es gar zum Selbstmord. Die Presse berichtet leider immer wieder darüber.

Was den Tätern oft erst viel zu spät klar wird, ist die Tatsache, dass sie tatsächlich „Täter“ im Sinne des Wortes sind.

Das „Cyber-Mobbing“ ist zwar in Deutschland nicht als eigener Straftatbestand kodifiziert. Die einzelnen Formen sind aber oft strafbar und können daher staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und auch Verurteilungen wegen Beleidigung, Nachstellen oder schlimmere Straftatbestände nach sich ziehen. Je nach Schwere der Tat, kann dies dann auch für den Täter nicht wieder gutzumachende Folgen für das ganze Leben nach sich ziehen.

Auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Unterlassungsansprüche und Schadenersatzzahlungen kommen in Betracht.

Die Folgen sind erheblich, für beide Seiten, und kosten eine Menge Geld und Nerven. Eintragungen im Strafregister der Täter sind ebenfalls eine Folge, die den meisten Tätern (und Täterinnen) erst im Nachhinein klar wird, aber dann ist es zu spät.

Opfer von Cybermobbing sollten sich unbedingt wehren, sollten Unterlassungsansprüche durchsetzen und ggf. auch vor Strafanzeigen nicht zurückschrecken.

Zwar mag je nach Schwere des Mobbing auch zunächst ein klärendes Gespräch für Abhilfe sorgen. Man sollte aber nicht zu lange warten, ob und wann sich der Täter oder die Täterin denn auf ein solches Gespräch einlässt.

Weitere ausführliche Informationen mit Links zu guten weiteren Ausführungen finden Sie auch auf Wikipedia.

Sind Sie Opfer von Cyberstalking oder Cybermobbing, nehmen Sie schnell Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt auf, um die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Fertigen Sie auch immer Ausdrucke von solchen Taten im Internet zur Beweissicherung an. Diese helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen.

Handeln Sie überlegt, aber zügig und schnell.

Cybermobbing ist eben KEIN Kavaliersdelikt, sondern nicht nur menschlich verachtenswert, sondern eben auch straf- und/oder zivilrechtlich relevant.

Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise.