Anrechnung von Hochwasserhilfen auf den laufenden Leistungsbezug bei ALG 2 (Hartz IV)

Das Hochwasser sorgt derzeit für Schlagzeilen.

Doch auch im Hartz 4-Bezug schlägt der Umgang mit den nun von der Politik versprochenen Hochwasserhilfen Wellen.

Es stellt sich die Frage, wie mit diesen Hochwasserhilfen umzugehen ist und ob diese Hilfen gar als Einkommen angerechnet werden sollen, so dass letztlich die Betroffenen, welche ohnehin am Existenzminimum leben, die Hilfen von ihren laufenden Leistungen abgezogen bekommen und die eigentlich wohl gut gemeinte Hilfe im Nichts verpufft.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen zeigt auf, welche Lösungsmöglichkeiten es hier geben könnte, um zum einen diese Anrechnung zu vermeiden und zum anderen weitere Hilfen zu bekommen.

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