Kurzinfo der Woche: Mieterhöhung durch Zahlung anerkannt?

15.02.2021 – Los geht’s. Es ist Montag. Auch heute haben wir wieder eine Kurzinfo der Woche für Sie und zwar zum Thema Mietrecht.

Das Amtsgericht München sieht für die Zustimmung einer Mieterhöhung auch die Möglichkeit, diese durch Zahlung der erhöhten Miete zu erklären.

Dies gelte, so das Amtsgericht bereits bei einmaliger Zahlung, jedenfalls aber bei mehrmaliger Zahlung. Der Zahlungsempfänger, also der Vermieter, könne eine solche Zahlung nämlich nur so verstehen, dass dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird.

Hierbei ging das Amtsgericht so weit, dass es darauf hinwies, dass so auch einem an sich unwirksamen Mieterhöhungsschreiben zugestimmt werden könne.

(vgl. AG München, Urteil vom 14.08.2013, Az. 452 C 11426/13)

Für alle Mieter bedeutet dies, dass bei Eingang eines Mieterhöhungsverlangens genau geprüft werden muss, ob der Mieterhöhung zugestimmt werden soll. Eine einfache Aufnahme der erhöhten Zahlungen schadet, so dass später eine Zustimmung kaum widerrufen werden kann. Der Vermieter kann sich auf die so erklärte Zustimmung jedenfalls nach Ansicht des AG München verlassen.

Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

Bild: Thorsten Haßiepen

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Neues RA-Video – Mietrecht – Vermieter aufgepaßt … Es ist fünf vor zwölf für die Betriebskostenabrechnung 2013

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Vermieter aufgepaßt: Es ist fünf vor zwölf für die Betriebskostenabrechnung 2013. Verfristung droht!

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