Betrunkene Fußgänger im Straßenverkehr … wer haftet eigentlich?

Der Straßenverkehr ist gefährlich. Immer wieder kommt es täglich zu Hunderten von Unfällen deutschlandweit. Unweigerlich werden hierbei auch Fußgänger verletzt.

Grundsätzlich sind Fußgänger als sogenannte nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeuges abgesichert.

Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn der Fußgänger ein Mitverschulden an dem Unfall trägt. Hierbei kann es dann zu einer Kürzung seiner Ansprüche kommen.

Bundesgerichtshof schiebt Autofahrer die Beweislast zu

Über genau so einen Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden.

Eine Fußgängerin überquerte eine innerörtliche Straße in alkoholisiertem Zustand. Hierbei wurde sie von einem Auto erfasst. Sie wurde schwer verletzt.

Es kam, wie es kommen musste. Die Fußgängerin verklagte den Autofahrer und wollte von ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz haben.

Der BGH meinte, die Fußgängerin trage an dem Zustandekommen des Unfalls ein Mitverschulden. Schließlich sei sie in stark alkoholisiertem Zustand über die Straße gegangen und habe den weiteren Verkehr nicht beachtet.

Dann jedoch sagt der BGH, dass die Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeuges zunächst einmal eine ausschließliche Haftung des Autofahrers annimmt.

Wenn ein Mitverschulden nunmehr angenommen werden soll, hätten dafür entsprechende Beweise vorgetragen und festgestellt werden müssen. Diese Beweise umfassen dann Parameter wie Entfernungen, Geschwindigkeiten, Abstände und dergleichen.

So kam der Bundesgerichtshof zu dem Schluss, dass die Fußgängerin mit ihrem Verhalten nicht die Haftung des Autofahrers im Rahmen eines eigenen Mitverschuldens ausgeschlossen habe.

Mitverschulden – Ein Beispiel

Es ist zu beachten, dass nicht nur die Verletzungen von Rechtspflichten ein Mitverschuldung begründen. Auch die sogenannte sorgfaltswidrige Selbstgefährdung reicht aus. Eine solche kann vorliegen, wenn man bei absoluter Dunkelheit auf unbeleuchteten Straßen zum Beispiel dunkle Kleidung trägt. Natürlich kann diese auch vorliegen, wenn stark alkoholisiert als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt. Ein weiteres Beispiel wäre, sich als Fußgänger auf einer für Fußgänger gesperrten Fahrbahn zu bewegen (zum Beispiel Autobahn).

Bei entsprechenden Fällen mit extremer sorgfaltswidriger Selbstgefährdung kann dann tatsächlich die Haftung des Autofahrers ausgeschlossen sein.

Oh je, diese Beweislast …

Wie der vorliegende Fall zeigt, ist aber auch hier wieder einmal die Beweislast ausschlaggebend für den Ausgang eines Prozesses.

Es ist daher nach einem Unfall unbedingt notwendig, sofort ein Gedächtnisprotokoll zu fertigen, damit man möglichst viele Einzelheiten, Geschehnisse, Namen, Zeitpunkte usw. nicht in Vergessenheit geraten lässt und diese später vollständig vorgetragen werden können.

Sprechen Sie uns an!

Sprechen Sie uns bei einem Verkehrsunfall an. Wir helfen Ihnen schnell und gerne.


Wir helfen Ihnen bundesweit.
Rufen Sie uns an:
(0 24 34) 98 30 100


facebookAuf Facebook finden Sie uns unter https://www.facebook.com/rahassiepen

twitterund auf Twitter können Sie uns unter http://twitter.com/rahassiepen folgen.

youtubeUnseren YouTube-Kanal können Sie hier direkt abonnieren und finden ihn unter http://www.hassiepen-rechtsanwalt.tv


Bitte beachten Sie auch unseren rechtlichen Hinweis.