18. Facebook-Fragestunde rund um Hartz 4 (SGB II, ALG 2) – Samstag, ,16.01.2016, 13:00 Uhr

Eine kurze Erinnerung:

Am Samstag, 16.01.2016 um 13:00 Uhr ist es wieder soweit:

18. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Am Samstag, 16.01.2016, zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr können dann allgemeine Fragen rund um Hartz IV hier auf unserer Facebook-Seite gestellt

werden. Ich werde mich bemühen, die in dieser Zeit gestellten Fragen dann auch direkt zu beantworten.

Wer macht mit? Wer teilt den Hinweis/Post?

Einen Hinweis habe ich:
Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden können.

Facebook-Fragestunden rund um das Thema SGB II (Hartz 4)

Auch in 2016 führen wir wieder unsere Facebook-Fragestunden rund um das Thema Hartz 4, SGB II, Arbeitslosengeld 2 auf Facebook durch.

Wir haben für das Jahr die folgenden Termine geplant:

  • 18. Facebook-Fragestunde: Samstag, 16.01.2016
  • 19. Facebook-Fragestunde: Samstag, 25.06.2016, 11:00 Uhr
  • 20. Facebook-Fragestunde: Samstag, 27.08.2016
  • 21. Facebook-Fragestunde: Samstag, 24.09.2016
  • Im Oktober findet keine Fragestunde statt
  • 22. Facebook-Fragestunde: Samstag, 19.11.2016
  • 23. Facebook-Fragestunde: Samstag, 10.12.2016

Die Facebook-Fragestunden finden jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Wir veröffentlichen aber auf jeden Fall noch Hinweise vor den jeweiligen Fragestunden, falls sich die Uhrzeit verschieben sollte.

Wir werden uns bemühen, die in dieser Zeit gestellten Fragen dann auch direkt zu beantworten.

Wer macht mit? Wer teilt den Hinweis/Post?

Einen Hinweis haben wir:
Wir bitten um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden können. Wir können daher in den Fragestunden nur allgemeine Fragen zum Thema beantworten. Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall haben, bitten wir um entsprechende Beauftragung oder allgemeine Fragestellung!

Wir freuen uns auf rege Teilnahme!

Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen

Ärger mit Hartz IV (ALG II)?

Bescheide in Bezug auf Arbeitslosengeld II sind immer wieder Gegenstand von Streit zwischen den Betroffenen und den Behörden.

Viele Bescheide verunsichern die Empfänger, da die Flut von Informationen, die sie enthalten, für den Laien oft undurchschaubar scheinen. Manchmal sind solche Bescheide auch schlichtweg fehlerhaft.

Bei der Berechnung des Anspruches auf das Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Kürzel “ALG II” oder “Hartz IV” gibt es eine Vielzahl von Dingen zu beachten. Neben der Berechnung des Bedarfes, der sich aus dem Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft etc. zusammensetzt, ist auch die Anrechnung des Einkommens und des Vermögens einer Vielzahl von Regelungen unterworfen, die nicht einfach zu durchschauen sind.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Bescheide jeweils genau zu prüfen.

Ist man der Ansicht, der Bescheid sei fehlerhaft, empfiehlt sich eine Prüfung z.B. durch einen Rechtsanwalt. Für die Inanspruchnahme des Anwaltes kann man ggf. Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Kommt man zu dem Schluss, der Bescheid sei tatsächlich mit Fehlern behaftet, so gilt es, schnell zu handeln. Nicht nur mag Geld zu wenig ausgezahlt werden, auch das Gegenteil, eine Überzahlung ist nicht immer von Vorteil. Hier kann nämlich die Behörde auch rückwirkend, je nach Lage des Einzelfalles, die zuviel gezahlten Leistungen zurückfordern. Geschieht dies erst nach längerer Zeit, gibt es manchmal ein böses Erwachen. Zwar ist diese Möglichkeit der Behörden stark eingeschränkt, doch vor allem bei offensichtlichen Fehlern ist eine Rückforderung oft möglich.

Auch läuft ab Zugang des Bescheides i.d.R. die kurze Monatsfrist, in der Widerspruch eingelegt werden muss. Ist diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und damit meist unanfechtbar. Dann muss man vielleicht mit den (falschen) Berechnungen, die der Bescheid hergibt, leben.

Deshalb gilt: Eine zeitnahe Überprüfung eines fehlerhaften Bescheides, vor allem durch den Rechtsanwalt, kann viel Ärger ersparen. Manchmal muss man auch einfach nur wissen, weshalb genau die Berechnung so und nicht anders vorgenommen wurde. Hegen Sie also Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides, lassen Sie ihn prüfen.

Im Regelfall dürften bei Bezug von ALG II auch die Voraussetzungen der Beratungshilfe gegeben sein, so dass die Staatskasse die Kosten der Beratung und ggf. Vertretung übernimmt. Hierzu gibt Ihnen der Rechtsanwalt bei Beauftragung nähere Auskünfte und Prüfung. Sie können sich auch vor der Beauftragung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht bei der dortigen Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein einholen. Dies sichert dann die Frage, ob die Kosten des Anwaltes über Beratungshilfe abgedeckt sind.

Für eine Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu am besten einen Gesprächstermin per Telefon unter (0 24 34) 98 30 100.

Weitere Informationen zu “Hartz IV” finden Sie auch auf unserem
“Hartz IV”-Blog.

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