Über den Umgang mit Strafverfolgungsbehörden …

Manchmal geschieht es einfach. Egal ob man nun sich etwas zu schulden kommen hat lassen oder nicht … man findet sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren wieder.

Egal ob Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung, Vernehmung, Vorladung etc. … man wird einer Straftat beschuldigt und soll sich hierzu verhalten.

 

Bei allen diesen Angelegenheiten gilt:

Sie haben Rechte. Wahren Sie diese!

Die beiden wichtigsten Rechte sind: Das Recht zu schweigen. Und das Recht auf einen Verteidiger.

Ein goldenes Gebot lautet: Schweigen Sie, schweigen Sie, schweigen Sie.

Ihnen darf keinerlei Aussage abgerungen werden. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Wohnort, ggf. Geburtsdatum) müssen Sie angeben. Das war es dann aber auch schon.

Dies kann nicht genügend betont werden: Schweigen Sie und verlangen Sie SOFORT nach Ihrem Anwalt.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Bestehen Sie umgehend darauf, dass Ihr Verteidiger/Rechtsanwalt benachrichtigt wird und sprechen Sie zuerst mit diesem.

Ihr Rechtsanwalt kann dann alles Weitere mit den Behörden abklären, notwendige Rechtsbehelfe/Rechtsmittel einlegen.

Sie haben Rechte!

 

Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung:

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24
41844 Wegberg

Tel. (0 24 34) 98 30 100

Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

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