„Klick“ … ein unschönes Geräusch, machen diese Handschellen …
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Polizei Sie festnehmen oder bei Vorlage eines Haftbefehls verhaften.
Dies geschieht in der Regel dann immer durch die Polizei, wenn Sie einer Straftat dringend verdächtigt werden.
Jenseits der theoretischen Diskussion um Vorlage von Haftgründen, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, Verhältnismäßigkeit usw., ist diese Situation immer äußerst unschön … um es vorsichtig auszudrücken.
Doch auch bei einer Verhaftung/Festnahme haben Sie Rechte. Wahren Sie diese!
Die beiden wichtigsten Rechte sind: Das Recht zu schweigen. Und das Recht auf einen Verteidiger.
Ein goldenes Gebot lautet: Schweigen Sie, schweigen Sie, schweigen Sie.
Ihnen darf keinerlei Aussage abgerungen werden. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Wohnort, ggf. Geburtsdatum) müssen Sie angeben. Das war es dann aber auch schon.
Dies kann nicht genügend betont werden: Schweigen Sie und verlangen Sie nach Ihrem Anwalt.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Bestehen Sie umgehend darauf, dass Ihr Verteidiger/Rechtsanwalt benachrichtigt wird und sprechen Sie zuerst mit diesem.
Ihr Rechtsanwalt kann dann alles Weitere mit den Behörden abklären, notwendige Rechtsbehelfe/Rechtsmittel einlegen.
Achten Sie auch darauf, dass ein Beschuldigter spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden muss, welcher dann über über den Erlass eines Haftbefehls und damit die Fortdauer der Haft/Festnahme entscheidet.
Sie haben Rechte!
Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung:
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24
41844 Wegberg
Tel. (0 24 34) 98 30 100
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.