Bundessozialgericht: Sanktionen im Hartz 4-Bezug – Keine Sippenhaft für Kosten der Unterkunft

Mit seiner Entscheidung B 4 AS 67/12 R hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt, dass auch 100 %-ige Sanktionen für ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nicht dazu führen dürfen, dass die weiteren Mitglieder im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft (Miete) das Nachsehen haben. Die Sanktion bei dem einen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bewirkt nach dem Urteil des BSG, dass der Bedarf für die übrigen Mitglieder steigt und somit deren Wohnung gesichert bleibt.

Ein richtiges Urteil, meint Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen aus der Wegberger Anwaltskanzlei haßiepenRechtsanwalt und erläutert das Urteil.

Bei Beratungsbedarf steht Ihnen die Anwaltskanzlei haßiepenRechtsanwalt bundesweit zur Verfügung.

Tel. (0 24 34) 42 72 – Weitere Kontaktdaten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise