Umfrage: Welche Videothemen sind gewünscht

Zitat des TagesDie nächsten Video’s werden produziert … aber es dauert noch ein paar Tage …

Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und anfragen, welche Themen für weitere Video’s gewünscht werden.

Ihre Themen-Vorschläge können Sie einfach als Kommentar auf unserer Facebookseite zu diesem Post hinterlassen.

Ich freue mich über eine rege Teilnahme!


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Bitte beachten Sie auch unseren rechtlichen Hinweis.

Neues Video zum Thema „Hausbesuche vom Jobcenter“ in Vorbereitung

VortragBald ist es wieder soweit. Das nächste Video ist fast fertig.

Thema des Videos ist: „Hausbesuche des Jobcenters – Erlaubt oder verboten?“

Also, fleißig unseren Youtube-Kanal abonnieren und teilen.

Das Video wird voraussichtlich am Dienstag online gestellt.


Wir helfen bundesweit.

Rufen Sie uns an: (0 24 34) 98 30 100


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Auch für den Widerspruch gibt es Beratungshilfe

hammerImmer wieder lehnen Amtsgerichte Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jobcenters ab.

Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung für einen Rechtssuchenden, welcher die Kosten für Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen kann und welchem eine andere (zumutbare) Möglichkeit für eine Hilfe nicht zur Verfügung steht.

Die Amtsgerichte lehnen nun aber Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jobcenters ab, weil Sie der Meinungs sind, die Jobcenter hätten eine gesetzliche Beratungspflicht und könnten daher auch im Widerspruchsverfahren den Hilfebedürftigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits mit Beschluss vom 11.05.2009 einer Verfassungsbeschwerde abgeholfen und wiederholt betont, dass diese von den Amtsgerichten angenommene Beratungspflicht (-möglichkeit) dort ende, wo die Behörde eine Gegnerrolle inne hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2009, Az. 1 BvR 1517/08, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13.08.2009, Az. 1 BvR 615/09).

Das Bundesverfassungsgericht hatte damit eigentlich klargestellt, dass Ratsuchende, welche keine ausreichenden finanzielle Mittel zur Verfügung haben, sich grundsätzlich immer die Hilfe eines Rechtsanwalts auf Beratungshilfebasis suchen dürfen, wenn sie Widerspruch gegen einen Bescheid erheben möchten. Dies betrifft dann auch alle behördlichen Entscheidungen, gegen die der Rechtsbehelf des Widerspruchs vorgesehen ist.

Fazit:
Amsgerichte dürfen im Rahmen der weiteren Voraussetzungen der Beratungshilfe (keine ausreichenden finanziellen Mittel, keine Mutwilligkeit etc.) die Ausstellung eines Beratungshilfescheins für ein Widerspruchsverfahren gegen eine behördliche Entscheidung nicht verwehren.

Der Beratungshilfeschein ist meist Voraussetzung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts auf Beratungshilfebasis, da die nachgelagerte Beantragung für den Rechtsanwalt, welcher auf Beratungshilfebasis hilft, das hohe Risiko birgt, keine Kosten erstattet zu bekommen. Wenn man bedenkt, dass ein Rechtsanwalt derzeit (Stand Juli 2013) bei Beauftragung auf Beratungshilfebasis lediglich Euro 30,00 für eine Beratung und Euro 70,00 für ein Verfahren von der Staatskasse erhält, dürfte klar werden, weshalb Beratungshilfemandate betriebswirtschaftlich eigentlich kaum haltbar sind und weshalb Rechtsanwälten, welche sich hier besonders einsetzen, der Beratungshilfeschein so wichtig ist, um wenigstens diese Beträge abzusichern.


Wir helfen Ihnen gerne, bundesweit.
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Schöne Sommerferien!

cropped-header.pngAllen Schülerinnen und Schülern, aber natürlich auch Eltern und Lehrerinnen und Lehrern wünschen wir

schöne Sommerferien!


Wir sind natürlich auch in den Ferien für Sie da.
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Drogensucht: Präventionsprogramm an Schulen

paragraph2Drogen wie Cannabis, PEP, Speed, aber auch andere Amphetamine und Drogen, sowie Alkohol werden zu einem immer größeren Problem vor allem für Jugendliche, welche bereits im jungen Alter mit diesen Betäubungsmitteln in Kontakt kommen.

Zur Prävention wurde daher unter Leitung der Sozialarbeiterin der Stadt in der Realschule Wegberg (Edith-Stein-Realschule) eine Woche Drogensucht-Prävention durchgeführt, in welcher den Klassen der Jahrgangsstufe 8 jeweils einen Schultag lang die Auswirkungen, Gefahren von Drogen in Kooperation mit der örtlichen Polizei etc. dargestellt wurden.

Auch die Anwaltskanzlei haßiepenRechtsanwalt war dabei und hat in der Woche vom 15.07.2013 bis 18.07.2013 jeweils eine Schulstunde lang durch Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen über die rechtlichen Folgen in den Klassen berichtet und so auch die Gefahren, welche sich für den Lebenslauf der Schüler ergeben können dargestellt.

Wir denken, dass solche Programme mehr in allen Schulformen angeboten werden sollten, um die Gefahren, welche mit einem Drogen-, aber auch einem übermäßigen Alkoholkonsum etc. verbunden sind, frühzeitig darzustellen und damit jedenfalls einen Teil dazu beitragen zu können, Konsum solcher Betäubungsmittel einzudämmen oder gar vorzubeugen.

Sprechen Sie auch mit Ihrer Schule, um für Ihre Kinder solche Präventionstage durchzuführen.

Gerne stehen wir natürlich, soweit es uns möglich ist, mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an.


Gerne helfen wir Ihnen weiter. Telefon (0 24 34) 98 30 100


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Neue Seite online: Informationen zum Rechtsgebiet Inkasso

paragraph2Unsere Seite wächst beständig …

Soeben haben wir zu den von uns vertretenen Rechtsgebieten neue Informationen online gestellt.

Rund um das Thema „Inkasso“ haben wir eine neue Seite eingestellt.

Hier finden Sie dann auch weitere Tipps für den Fall, dass ein Schuldner nicht zahlt…


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Erste Facebook-Fragestunde zu ALG 2 (Hartz IV) erfolgreich beendet

sektDie erste Facebook-Fragestunde zum Thema ALG 2 (Hartz IV) wurde nun erfolgreich beendet.

Ich darf mich sehr herzlich bei allen Fragestellern bedanken, denn Sie haben dazu beigetragen, dass die Fragestunde so viel Spaß gemacht hat und hoffentlich auch für Sie interessant war.

Ein besonderer Dank gilt auch an die (ungeplanten) Mitstreiter Margit Marion Mädel von www.soziales-zentrum-hoexter.de und Klaus Lehmann von www.tacheles-sozialhilfe.de .

Die nächste Fragestunde soll dann voraussichtlich am 03.08.2013, wieder in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr stattfinden. Genauere Informationen folgend aber noch über unser Blog, Facebook und Twitter.


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Facebook-Fragestunde ALG 2 (Hartz IV): Die Spielregeln

Nun ist es fast soweit.

Gleich beginnt die Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Für die Fragestunde sind noch einige Spielregeln aufzustellen, die ich nachfolgend aufführe.

Ganz wichtig: Es werden nur Fragen beantwortet, welche in dem Facebook-Post „Facebook-Fragestunde ALG 2 (Hartz IV) – 13.07.2013 – eröffnet“ als Kommentar gepostet werden !

Die weiteren Regeln sind:

  • Die Fragestunde ist ein kostenloses Angebot von mir. Ein Mandatsverhältnis wird durch die Beantwortung von Fragen nicht begründet. Auch ein Rechtsanspruch auf Beantwortung von Fragen besteht nicht.
  • Zulässig sind ausschließlich allgemeine Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Fragen, welche individuelle Rechtsfragen berühren, werden nicht beantwortet, dies gilt vor allem, wenn die Fragestellung bereits auf einen bestimmten Rechtsfall hindeutet.
  • Ich behalte mir das Recht vor, Personen von der Fragestunde auszuschließen und Kommentare zu löschen oder zu verbergen.
  • Zunächst hat jeder Teilnehmer eine Frage frei. Diese sollten jeweils in der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:15 Uhr und von 15:00 Uhr bis 15:15 Uhr gestellt werden. Diese Fragen werden zuerst abgearbeitet.
  • Ich darf darum bitten, keine Diskussion zu eröffnen, sondern lediglich eine Frage zu stellen, da sonst die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist.
  • Nach Ende der Fragestunde gegen 16:00 Uhr werde ich mir Zeit nehmen, um zu versuchen, auch die bis dahin unbeantworteten Fragen noch zu beantworten. Neue Fragestellungen nach 16:00 Uhr können dann aber nicht mehr beantwortet werden.
  • Diese Fragestunde dient dazu, allgemeine Fragen zu beantworten. Daher sollen allgemeine Meinungen über Hartz IV oder eine Diskussion hierüber vermieden werden. Dies ist nicht der richtige Platz dafür. Gleiches gilt für Schelte von Behörden, Beschuldigungen etc. Ich denke, Sie wissen, was gemeint ist. Auch Werbung für andere Seiten hat hier keinen Platz.
  • Natürlich sind jedwede Art von strafrechtlich relevanten Kommentaren verboten und hier muss ich mir auch Vorbehalten, ggf. gegen den/die Kommentator/in vorzugehen, denn meine Facebookseite soll sachlich informieren und nicht Plattform für negative Kampagnen sein.

Das sind die wesentlichen Punkte. Im Rahmen der Kommentare werde ich immer wieder einmal auf diesen Post hinweisen.

Also, hier ist alles vorbereitet … gleich kann es losgehen … bin auf die Resonanz gespannt … 🙂


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Wenn Sie uns mit Beratungshilfe beauftragen möchten …

Zitat des TagesWenn Sie uns auf Beratungshilfebasis beauftragen möchten, haben wir Ihnen hier eine kurze „Anleitung“ zusammengestellt, wir dies erfolgen kann.

Sie finden auf der Info-Seite alle Informationen und Formulare, welche für die Mandatierung benötigt werden.

Bitte lesen Sie sich die Informationen in Ruhe durch. Gerne stehen wir Ihnen natürlich bei Fragen zur Verfügung.


Gerne helfen wir Ihnen bundesweit.

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Zitat des Tages – 12.07.2013

Zitat des Tages„Habe keine zu künstliche Idee vom Menschen, sondern urteile natürlich von ihm, halt ihn weder für zu gut noch zu böse.“

-Georg Christoph Lichtenberg-