Kurzinfo der Woche: Änderung eines Berliner Testaments

11.01.2021 – Los geht’s. Es ist Montag. Hier ist unser Kurzinfo.

Ein Berliner Testament wird häufig unter Eheleuten erstellt, da es relativ einfach zu erstellen ist und die Ehepartner untereinander hinsichtlich der Erbfolge binden soll.

Meist setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tode beider Ehepartner sollen regelmäßig die Kinder das Vermögen als Schlusserben erhalten.

Dieser fromme Wunsch führt dann zu Missstimmungen, wenn es in der Ehe kriselt oder aus anderen Gründen das Testament von einer Seite aus geändert werden soll.

Ein Berliner Testament kann zu Lebzeiten beider Ehegatten nämlich nicht ohne Weiteres geändert werden. Das geht nämlich ebenfalls nur noch gemeinsam.

Auch das Erstellen eines eigenen Einzeltestaments ist wirkungslos, da ein Berliner Testament dies sperrt.
Oft bleibt nur der Widerruf eines Berliner Testaments, an welchen einige hohe Formvorschriften gestellt werden. Und natürlich bekommt der andere Ehegatte diesen Widerruf auch mitgeteilt. Damit ist ein Widerruf oder Änderung “hinter dem Rücken” des anderen Ehepartners nicht möglich.

Die Widerrufsoption erlischt im Übrigen mit dem Todesfall eines Ehepartners.

Wer für die Zeit nach dem Tode des sogenannten Erstversterbenden vorsorgen und Änderungsmöglichkeiten eröffnen oder verbieten will, sollte dies sofort in dem Berliner Testament berücksichtigen.

Eine gute Beratung vor der Erstellung eines Testaments ist daher immer angeraten. Natürlich stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Woche. 
Ihr Team von der
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen 
Wegberg & Erkelenz

Bild: Thomas Reimer / fotolia.de

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Neues RA-Video – Erbrecht – Der Erbvertrag sorgt für Frieden in der Erbfolge

Der Erbvertrag
Mit einem Erbvertrag, wenn er richtig gemacht ist, können Sie frühzeitig für Frieden in der Erbfolge sorgen.

Was es ist und wie es geht, erklärt Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen im neuen RA-Video:

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Neues RA-Video – Erbrecht – Das Pflichtteil – Was ist denn das?

Das Pflichtteil im Erbrecht.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt, was und wie hoch das Pflichtteil im Erbrecht ist.

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Neues RA-Video – Erbrecht – Das Berliner Testament – Eine tolle Sache für Eheleute

Das Berliner Testament.

Eine tolle Sache für Eheleute, um sich gegenseitig abzusichern.

Was es genau ist, erklärt Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen im neuen RA-Video:

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Neues RA-Video – Erbrecht – Wie erben eigentlich nicht-ehelicher Kinder?

Das Erbrecht nicht ehelicher Kinder

Erben nichtehelicher Kinder anders als eheliche Kinder. Welche Rechte haben sie?

Antwort gibt Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen in seinem neuen RA-Video:

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Vortrag: “Erben und Vererben” – Heute, 19:00 Uhr

publikum

Herzliche Einladung

zu unserem Vortrag

“Erben und Vererben”

heute am

Dienstag, 25. Feb. 2014

19:00 Uhr

in den Räumen der

Caritas Wegberg

Kreuzherrenstraße 2a

über das Thema “Erben und Vererben” mit Antworten u.a. zu folgenden Fragen:

Wer sind eigentlich meine gesetzlichen Erben?
Wie verfasse ich ein gültiges Testament?
W
er erbt, wenn ich keinen “letzten Willen” festlege?
W
ie kann ich nahe Angehörige versorgt wissen?
W
em kann ich was vererben?
W
as ist ein Pflichtteil und wie berechnet der sich eigentlich?
W
as sollte und kann ich festlegen, was nicht??
K
ann ich Anordnungen über meinen Tod hinaus treffen??
W
as ist eine Testamentsvollstreckung?

Natürlich stehen wir Ihnen auch für anschließende Fragen gerne zur Verfügung.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Kosten/Gebühren werden keine erhoben.

Der Vortrag dauert bis ca. 21:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme und stehen Ihnen natürlich vor und nach dem Vortag mit anwaltlichem Rat gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu hier.

Es grüßt Sie herzlich

Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-

Neue Seite online: Informationen zum Thema “Erbrecht”

paragraph2Unsere Seite wächst beständig …

Sie planen Ihr Testament, denken über die Erbfolge oder Pflichtteilsansprüche nach?

Sie gehören zu der Erbengeneration oder haben ein Problem mit dem letzten Willen des Erblassers?

Bei uns sind Sie richtig.

Soeben haben wir zu den von uns vertretenen Rechtsgebieten neue Informationen online gestellt.

Rund um das Thema “Erbrecht” haben wir eine neue Seite eingestellt.

 


Gerne helfen wir Ihnen bundesweit.

Rufen Sie uns an unter (0 24 34) 98 30 100.


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Vortrag: “Erben und Vererben” – 25. Feb. 2014, 19:00 Uhr

publikum

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“Erben und Vererben”

am

Dienstag, 25. Feb. 2014

19:00 Uhr

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Wer sind eigentlich meine gesetzlichen Erben?
Wie verfasse ich ein gültiges Testament?
W
er erbt, wenn ich keinen “letzten Willen” festlege?
W
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W
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W
as ist ein Pflichtteil und wie berechnet der sich eigentlich?
W
as sollte und kann ich festlegen, was nicht??
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W
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Der Vortrag dauert bis ca. 21:00 Uhr.

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Thorsten Haßiepen
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Vortrag: “Erben und Vererben” – 25. Feb. 2014, 19:00 Uhr

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Dienstag, 25. Feb. 2014

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Wer sind eigentlich meine gesetzlichen Erben?
Wie verfasse ich ein gültiges Testament?
W
er erbt, wenn ich keinen “letzten Willen” festlege?
W
ie kann ich nahe Angehörige versorgt wissen?
W
em kann ich was vererben?
W
as ist ein Pflichtteil und wie berechnet der sich eigentlich?
W
as sollte und kann ich festlegen, was nicht??
K
ann ich Anordnungen über meinen Tod hinaus treffen??
W
as ist eine Testamentsvollstreckung?

Natürlich stehen wir Ihnen auch für anschließende Fragen gerne zur Verfügung.

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Der Vortrag dauert bis ca. 21:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme und stehen Ihnen natürlich vor und nach dem Vortag mit anwaltlichem Rat gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu hier.

Es grüßt Sie herzlich

Thorsten Haßiepen
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Neue Seite online: Informationen zum Thema “Testament”

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Soeben haben wir zu den von uns vertretenen Rechtsgebieten neue Informationen online gestellt.

Rund um das Thema “Testament” im Erbrecht haben wir eine neue Seite eingestellt.

Hier finden Sie auch weitere Informationen zu Testamenten, Erbvertrag, Berliner Testament, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc.


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