SGB II (Hartz IV): Sie ziehen um? Altes Jobcenter bleibt (vorerst) zuständig und muss zahlen!

Zitat des TagesLeute ziehen um. Das kommt vor und das ist gut so.

Doch welches Jobcenter ist nun zuständig? Grundsätzlich das neue … aber, wenn das noch nicht zahlt?

Das Sozialgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11.09.2014 (Az. S 147 AS 20920/14 ER) in einer Eilsache entschieden, dass jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem das Jobcenter des neuen Wohnortes tatsächlich Leistungen erbringt, noch das alte Jobcenter Leistungen auszahlen muss.

Oft haben Jobcenter mit Umzugsdatum die Leistungen eingestellt, ohne dass das neue Jobcenter bereits die Leistungen bewilligt hatte. Sie verweisen dann auf das Jobcenter des neuen Wohnortes. Wenn dieses aber z.B. überlastet ist und die Entscheidung über die Leistungserbringung nicht direkt treffen kann, so kommt es oft zu der Problematik, dass Hilfebedürftige ohne Geld dastehen.

Das SG Berlin stützt die Entscheidung auf § 2 SGB X, welcher eben anordnet, dass das bisherige Jobcenter bis zur Leistungserbringung des neu zuständigen Jobcenters weiter leisten muss.

Eigentlich ganz einfach, aber oftmals nicht bekannt.


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RBSFV 2015 – Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung für 2015 liegt Bundesrat zur Zustimmung vor

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015 (RBSFV 2015) … was für ein Wort … liegt dem Bundesrat zur Zustimmung vor.

Was drin steht, mit den beabsichtigten neuen Regelbedarfssätzen, finden Sie hier.


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Neues Video – SGB II (Hartz IV) – Die Zauberformel …

Neues Video (RA-Video) ansehen:

Zauberformel im Hartz IV-Bezug: Antrag stellen !!

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt, warum das so wichtig ist und worauf Sie achten sollten …


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Neues Video – SGB II (Hartz IV) – 77 Euro monatlicher Mehrbedarf bei Fructose- oder Lactoseintoleranz

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SGB II (Hartz IV): Gericht spricht Mehrbedarf für Fructose- oder Lactoseintoleranz zu, bis zu Euro 77,00 monatlich.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt worum es geht und wie man’s bekommt.


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Neues Video – SGB II (Hartz IV) – Auszahlung von Resturlaub ist kein Einkommen

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SGB II (Hartz IV): Die Auszahlung von Resturlaub ist kein Einkommen, sagt das Sozialgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erläutert en aktuellen Sachstand und erklärt, was zu tun ist, wenn das Jobcenter anders handelt.


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7. Facebook-Fragestunde zu Themen rund um ALG II (Hartz IV) erfolgreich beendet

sektDie 7. Facebook-Fragestunde zum Thema ALG 2 (Hartz IV) wurde nun erfolgreich beendet.

Ich darf mich sehr herzlich bei allen Fragestellern bedanken, denn Sie haben dazu beigetragen, dass die Fragestunde so viel Spaß gemacht hat und

hoffentlich auch für Sie interessant war.

Wenn es Ihnen gefallen hat, teilen Sie bitte fleißig auf Facebook, Twitter, Google+ usw.

Und natürlich freue ich mich sehr über jedes neue „Gefällt mir“ für meine Facebook-Seite und über jeden neuen Abonnenten/in für meinen Youtube-

Kanal (www.hassiepen-rechtsanwalt.tv).

Die nächste Fragestunde soll dann voraussichtlich am 11.10.2014 -dann als Doppelstunde- in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr stattfinden.

Genauere Informationen folgend aber noch über unser Blog, Facebook und Twitter.


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7. Facebook-Fragestunde zu Themen rund um Hartz IV eröffnet

Facebook-Fragestunde ALG 2 (Hartz IV) – 06.09.2014 – eröffnet !

Auf geht’s. Die Fragestunde ist eröffnet. Bitte stellen Sie Ihre Fragen ausschließlich als Kommentar zu dem entsprechenden Post auf unserer Facebook-Seite.

Die weiteren Spielregeln sind:

Die Fragestunde ist ein kostenloses Angebot von mir. Ein Mandatsverhältnis wird durch die Beantwortung von Fragen nicht begründet. Auch ein Rechtsanspruch auf Beantwortung von Fragen besteht nicht.
Zulässig sind ausschließlich allgemeine Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Fragen, welche individuelle Rechtsfragen berühren, werden nicht beantwortet, dies gilt vor allem, wenn die Fragestellung bereits auf einen bestimmten Rechtsfall hindeutet.
Ich behalte mir das Recht vor, Personen von der Fragestunde auszuschließen und Kommentare zu löschen oder zu verbergen.
Zunächst hat jeder Teilnehmer eine Frage frei.
Ich darf darum bitten, keine Diskussion zu eröffnen, sondern lediglich eine Frage zu stellen, da sonst die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Nach Ende der Fragestunde gegen 12:00 Uhr werde ich mir Zeit nehmen, um zu versuchen, auch die bis dahin unbeantworteten Fragen noch zu beantworten. Neue Fragestellungen nach 12:00 Uhr können dann aber nicht mehr beantwortet werden.
Diese Fragestunde dient dazu, allgemeine Fragen zu beantworten. Daher sollen allgemeine Meinungen über Hartz IV oder eine Diskussion hierüber vermieden werden. Dies ist nicht der richtige Platz dafür. Gleiches gilt für Schelte von Behörden, Beschuldigungen etc. Ich denke, Sie wissen, was gemeint ist. Auch Werbung für andere Seiten hat hier keinen Platz.
Natürlich sind jedwede Art von strafrechtlich relevanten Kommentaren verboten und hier muss ich mir auch Vorbehalten, ggf. gegen den/die Kommentator/in vorzugehen, denn meine Facebookseite soll sachlich informieren und nicht Plattform für negative Kampagnen sein.

Das sind die wesentlichen Punkte. Im Rahmen der Kommentare werde ich immer wieder einmal auf diesen Post hinweisen.


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7. Facebook-Fragestunde rund um das Thema ALG II (Hartz IV) – Samstag, 06.09.2014, 11:00h-12:00h

publikumDie 7. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) rückt näher.

 

 

Heute, am

Samstag, 06.09.2014 
zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr

können dann allgemeine Fragen rund um Hartz IV hier auf unserer Facebook-Seite gestellt werden. Ich werde mich bemühen, die in dieser Zeit gestellten Fragen dann auch direkt zu beantworten.

Wer macht mit?

Einen Hinweis habe ich:
Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden können.

Mehr Informationen folgen …

Neues Video – Reiserecht – Wie berechnet sich die Flugverspätung für die Entschädigung?

Neues Video (RA-MotoVlog) ansehen:

Reiserecht:
Wenn der Flieger zu lange über den Wolken kreist … wie wird eine Flugverspätung berechnet? Der EuGH gibt Antwort …

Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen erklärt die neue Rechtsprechung.

Hinweise aus dem Video:
Die Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) finden Sie hier:
http://tinyurl.com/Fluggastrechte-EU-VO

Die Entschädigungen bei Verspätungen von Flügen betragen laut einer Entscheidung des EuGH von 2009 je nach Länge der Flugstrecke 250 Euro (bis 1500 km), 400 Euro (bis 3500 km) oder 600 Euro (ab 3500 km).

 


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publikumDie 7. Facebook-Fragestunde zu allgemeinen Themen rund um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) rückt näher.

 

 

Am

Samstag, 06.09.2014 
zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr

können dann allgemeine Fragen rund um Hartz IV hier unserer Facebook-Seite gestellt werden. Ich werde mich bemühen, die in dieser Zeit gestellten Fragen dann auch direkt zu beantworten.

Wer macht mit?

Einen Hinweis habe ich:
Ich bitte um Verständnis, dass individuelle Anfragen zu einem bestimmten Einzelfall außerhalb eines konkreten Mandats nicht beantwortet werden können.

Mehr Informationen folgen …

Bitte Hinweis fleißig teilen 😉


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