Kanzleitag Aldenhoven: 26.01.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Samstag, 26.01.2013

in der Zeit von

09:30 Uhr bis 13:00 Uhr

statt.

Es wird höflich um vorherige Terminvereinbarung unter unserer Telefonnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde, Martinusstraße 25 in 52457 Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Vortrag: „Was tun bei einem Verkehrsunfall“ – 31. Jan. 2013, 19:30 Uhr – Aldenhoven

Herzliche Einladung

zu unserem Vortrag

„Was tun bei einem Verkehrsunfall?“

am

Donnerstag, 31. Jan. 2013

19:30 Uhr

in den Räumen der

Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven

Martinusstraße 25
52457 Aldenhoven

über das Thema „Was tun bei einem Verkehrsunfall“ mit Antworten u.a. zu folgenden Fragen:

Was sind die Grundpflichten bei einem Verkehrsunfall?
Fahrerflucht – Was ist das?
Schadenaufnahme und Schadenabwicklung – Was muss ich beachten?
Die gegnerische Versicherung – Freund oder Feind?
Soll ich ein Gutachten meines Schadens machen lassen?
Was, wenn ich Schuld an dem Unfall war?
Ansprüche bei Personenschäden – Was steht mir zu?

uvm.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für anschließende Fragen gerne zur Verfügung.

Kosten/Gebühren werden keine erhoben.

Der Vortrag dauert bis ca. 21:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme und stehen Ihnen natürlich vor und nach dem Vortag mit anwaltlichem Rat gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu hier.

Es grüßt Sie herzlich

Thorsten Haßiepen
-Rechtsanwalt-

Kanzleitage in Aldenhoven – Januar, Februar, März 2013

Auch im neuen Jahr finden wieder Kanzleitage in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven statt.

Die geplanten Termine sind wie folgt:

  • Samstag, 12.01.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Samstag, 26.01.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Samstag, 02.02.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Samstag, 16.02.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Samstag, 23.02.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Samstag, 09.03.2013 – 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Mittwoch, 20.03.2013 – 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ich darf höflich um Anmeldung für die Termine unter der Telefonnummer (0 24 34) 98 30 100 bitten.

Die Kanzleitage finden dann in den Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde, Martinusstraße 25, 52457 Aldenhoven statt.

Änderungen der Termine bleiben vorbehalten.

 

Kanzleitag Aldenhoven: 20.12.2012 – 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Donnerstag, 20.12.2012

in der Zeit von

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

statt.

Es wird höflich um Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Kirchengemeinde Martinusstraße 25 in Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie, dass dies der letzte Kanzleitag in diesem Jahr 2012 in Aldenhoven ist. Der nächste Kanzleitag findet dann erst wieder im Jahr 2013, voraussichtlich am 12.01.2013 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Dies wird aber noch separat veröffentlicht.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Erinnerung – Kanzleitag Aldenhoven: 15.12.2012 – 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Samstag, 15.12.2012

in der Zeit von

09:00 Uhr bis 14: 00 Uhr

statt.

Es wird höflich um Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Kirchengemeinde Martinusstraße 25 in Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Kanzleitag Aldenhoven: 15.12.2012 – 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Samstag, 15.12.2012

in der Zeit von

09:00 Uhr bis 14: 00 Uhr

statt.

Es wird höflich um Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Kirchengemeinde Martinusstraße 25 in Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Vorladung der Polizei – und nun?

Unverhofft kommt oft … da öffnet man nichtsahnend die Post … und da blickt sie einem entgegen: Die polizeiliche Vorladung!

Sauber aufgelistet findet man die Angaben zu der vorgeworfenen Tag und man möge doch an einem angezeigten Termin vorsprechen, um als Beschuldigte/r vernommen zu werden.

Nun ist Umsicht, aber auch Eile gefragt.

Grundsätzlich ist es verständlich, wenn man zunächst denkt, man könne das alles schon richtigstellen und damit die Sache erledigen.

Diesem verständlichen Impuls sollte man aber besser nicht nachgeben. Immerhin wird man hier nämlich vom Staat einer Straftat beschuldigt. Ihre Aussage wird meist als Schutzbehauptung (Motto: „das sagen sie alle“) gewertet. Daten, Personen etc., die Sie benennen, werden festgehalten und geprüft. So entsteht bei den Ermittlungsbeamten ein Bild von Ihnen als Beschuldigter (nicht selten in den Augen der Ermittler als Täter), welches sich dann auch festsetzt. Eine Korrektur ist später nur schwer machbar.

Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass es keine Verpflichtung gibt, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Anders ist dies bei einer staatsanwaltlichen Vorladung.

Es gibt aber das Recht zu schweigen. Hiervon sollten Sie ausgiebig Gebrauch machen. Dies gilt auch und vor allem, wenn die Polizei direkt mit Ihnen zu sprechen versucht oder anlässlich einer Hausdurchsuchung.

Praktisch immer ist es sinnvoll, von Anfang an einen Verteidiger mit der Wahrnehmung der eigenen Rechte zu beauftragen, ggf. auch nur für einen ersten Rat. Der Verteidiger kann dann bei den Behörden vorsprechen, Akteneinsicht erlangen und so die Tatvorwürfe besser einordnen und das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen und festlegen.

Wichtig: Die sogenannte Einlassung zur Sache, also Ihre Stellungnahme an die Ermittlungsbehörden, sollte -sofern überhaupt- immer erst nach anwaltlicher Akteneinsicht erfolgen. Nur so kann man sich auf das, was da kommt, bestmöglich vorbereiten.

Fazit:
Wenn Sie eine Vorladung erhalten, vereinbaren Sie sofort einen Besprechungstermin bei Ihrem Rechtsanwalt und lassen ihn Ihre Rechte wahrnehmen.

Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung:

Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Echter Straße 24
41844 Wegberg

Tel. (0 24 34) 98 30 100

Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise.