Kanzleitag Aldenhoven: 20.12.2012 – 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Donnerstag, 20.12.2012

in der Zeit von

16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

statt.

Es wird höflich um Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Kirchengemeinde Martinusstraße 25 in Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie, dass dies der letzte Kanzleitag in diesem Jahr 2012 in Aldenhoven ist. Der nächste Kanzleitag findet dann erst wieder im Jahr 2013, voraussichtlich am 12.01.2013 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Dies wird aber noch separat veröffentlicht.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Erinnerung – Kanzleitag Aldenhoven: 15.12.2012 – 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Samstag, 15.12.2012

in der Zeit von

09:00 Uhr bis 14: 00 Uhr

statt.

Es wird höflich um Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Kirchengemeinde Martinusstraße 25 in Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Kanzleitag Aldenhoven: 15.12.2012 – 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der nächste

Kanzleitag

in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven findet dort am

Samstag, 15.12.2012

in der Zeit von

09:00 Uhr bis 14: 00 Uhr

statt.

Es wird höflich um Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer (0 24 34) 98 30 100 gebeten.

Die Termine finden dann in den Räumen der Kirchengemeinde Martinusstraße 25 in Aldenhoven statt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Hartz IV (ALG II) Regelsätze ab 2013

Nach dem Willen der Gesetzgebung soll der Regelsatz für Empfänger des Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz IV“) ab Januar 2013 steigen.

Die Regelsätze beliefen sich dann, soweit der Bundesrat noch zustimmt auf folgende Beträge:

Alleinstehende oder Alleinerziehender: Euro 382,00 (+ Euro 8,00) = 100%

Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft (BG): Euro 345,00 (+ Euro 8,00)

Erwerbsfähige in einer BG (18-25 Jahre und Personen bis 25 Jahre ohne Zustimmung ausgezogen): Euro 299,00 (+ Euro 8,00)

Kinder 14 – 17 Jahre: Euro 289,00 (+ Euro 2,00)

Kinder 6 – 13 Jahre: Euro 255,00 (+ Euro 4,00)

Kinder unter 6 Jahren: Euro 224,00 (+ Euro 5,00)

Die Beträge in Klammern sind die Erhöhungsbeträge gegenüber den 2012 geltenden Sätzen.

Wir informieren Sie gerne wieder, sobald uns die Kenntnis der tatsächlich gesetzlich beschlossenen Beträge vorliegt.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Ausgezahlter Resturlaub nicht auf ALG II-Anspruch anrechenbar (SG Düsseldorf)

Mit Urteil vom 18.10.2012 hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass die Zahlung einer Abgeltung für Resturlaub nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II / sog. „Hartz IV“) angerechnet werden darf.

Es handele sich, so das Gericht, um eine zweckbestimmte Einnahme, die nach den Bestimmungen des SGB II eben nicht als Einkommen anzurechnen sei. Die Zahlung diene vielmehr einem anderen Zweck als das ALG II. Sie diene dazu, den Arbeitnehmer für die aus (meist) betrieblichen Gründen entgangenen Urlaubsfreuden zu entschädigen und sei nicht zur Existenzsicherung des Lebensunterhaltes gedacht.

(vgl. SG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012, Az. S 10 AS 87/09)

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis.

Ärger mit Hartz IV (ALG II)?

Bescheide in Bezug auf Arbeitslosengeld II sind immer wieder Gegenstand von Streit zwischen den Betroffenen und den Behörden.

Viele Bescheide verunsichern die Empfänger, da die Flut von Informationen, die sie enthalten, für den Laien oft undurchschaubar scheinen. Manchmal sind solche Bescheide auch schlichtweg fehlerhaft.

Bei der Berechnung des Anspruches auf das Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Kürzel „ALG II“ oder „Hartz IV“ gibt es eine Vielzahl von Dingen zu beachten. Neben der Berechnung des Bedarfes, der sich aus dem Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft etc. zusammensetzt, ist auch die Anrechnung des Einkommens und des Vermögens einer Vielzahl von Regelungen unterworfen, die nicht einfach zu durchschauen sind.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Bescheide jeweils genau zu prüfen.

Ist man der Ansicht, der Bescheid sei fehlerhaft, empfiehlt sich eine Prüfung z.B. durch einen Rechtsanwalt. Für die Inanspruchnahme des Anwaltes kann man ggf. Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

Kommt man zu dem Schluss, der Bescheid sei tatsächlich mit Fehlern behaftet, so gilt es, schnell zu handeln. Nicht nur mag Geld zu wenig ausgezahlt werden, auch das Gegenteil, eine Überzahlung ist nicht immer von Vorteil. Hier kann nämlich die Behörde auch rückwirkend, je nach Lage des Einzelfalles, die zuviel gezahlten Leistungen zurückfordern. Geschieht dies erst nach längerer Zeit, gibt es manchmal ein böses Erwachen. Zwar ist diese Möglichkeit der Behörden stark eingeschränkt, doch vor allem bei offensichtlichen Fehlern ist eine Rückforderung oft möglich.

Auch läuft ab Zugang des Bescheides i.d.R. die kurze Monatsfrist, in der Widerspruch eingelegt werden muss. Ist diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und damit meist unanfechtbar. Dann muss man vielleicht mit den (falschen) Berechnungen, die der Bescheid hergibt, leben.

Deshalb gilt: Eine zeitnahe Überprüfung eines fehlerhaften Bescheides, vor allem durch den Rechtsanwalt, kann viel Ärger ersparen. Manchmal muss man auch einfach nur wissen, weshalb genau die Berechnung so und nicht anders vorgenommen wurde. Hegen Sie also Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides, lassen Sie ihn prüfen.

Im Regelfall dürften bei Bezug von ALG II auch die Voraussetzungen der Beratungshilfe gegeben sein, so dass die Staatskasse die Kosten der Beratung und ggf. Vertretung übernimmt. Hierzu gibt Ihnen der Rechtsanwalt bei Beauftragung nähere Auskünfte und Prüfung. Sie können sich auch vor der Beauftragung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht bei der dortigen Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein einholen. Dies sichert dann die Frage, ob die Kosten des Anwaltes über Beratungshilfe abgedeckt sind.

Für eine Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu am besten einen Gesprächstermin per Telefon unter (0 24 34) 98 30 100.

Weitere Informationen zu „Hartz IV“ finden Sie auch auf unserem
„Hartz IV“-Blog.